Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS?
Beitrag #6
(11.02.2016, 14:42)Bonita schrieb: Würden vor Gericht nicht auch jene Gutachten reichen, die man aktuell benötigt, um zB Hormon-Therapie resp alsbald eine PÄ/NÄ durchführen lassen zu können?! [hier gekürzt]

Könnte man versuchen. Ich glaube aber nicht, dass ein paar gutachterliche Stellungnahmen ausreichen, die in einer öffentlichen Urkunde festgehaltene Tatsache, dass N*** keine Frau sondern ein Mann ist, zu widerlegen. Und vor allem: Es könnte darauf ankommen, den Zeitpunkt, ab dem N*** eine Frau war, näher zu bestimmen. Darüber werden die vorhandenen Gutachten der Therapeuten wahrscheinlich wenig aussagen. Die beziehen sich ja auf die Diagnose und die therapeutische Indikation der HRT.

Und - Kurs "Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts I" -, welches Problem sehen wir bei der ganzen Sache? Genau, die Frage des Geschlechts von N*** ist in unserem (fiktiven) Zivilprozess eine Vorfrage, die als Hauptfrage vor eine ganz andere Behörde gehört. Nämlich vor die Personenstandsbehörde in einem Verfahren, das wir alle als PÄ abkürzen. Das Gericht darf diese Frage also beurteilen, kann das Verfahren aussetzen, sobald eine PÄ beantragt worden ist, und wenn das Gericht die Frage, ob N*** eine Frau ist, anders beantwortet als später das Standesamt bei der PÄ, dann liefert man gefinkelten Anwälten einen schönen Wiederaufnahmegrund.

Also wäre meine erste Frage als Richter/in an die Partei N***: "Wenn sie sich ihres Geschlechts als Frau so sicher sind, warum haben sie nicht schon längst die PÄ beantragt und bewilligt bekommen? Dann hätten wir uns alle doch diese ganze Geschichte erspart!"
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RE: Duales Geschlechtssystem: theoretische Chancen zur Berücksichtigung von TG/IS? - von Mike-Tanja - 11.02.2016, 21:10

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