Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
Beitrag #3
Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Verwaltungsrecht geht mir leider beim einen Ohr rein und beim anderen raus Wink

(03.06.2016, 21:37)Mike-Tanja schrieb: Ein Antrag auf Änderung auf "X" ist, da im Gesetz nicht vorgesehen, aussichtslos.

Ist mir klar Wink Ich weiß aber nicht, ob es mein Gewissen zulässt, etwas wider besseres Wissen zu beantragen.

Zitat:Der Eventualantrag auf "weiblich" ist dagegen aussichtsreich.

Das würde ich zumindest erhoffen. Mein Geschlecht stelle ja bekanntlich nicht ich fest.

Zitat:Falls der ablehnende Bescheid rechtskräftig werden sollte, liegt einmal eine "entschiedene Sache" vor. Um einen neuerlichen Antrag stellen zu können, muss man daher eine Änderung der Sachlage gegenüber dem vorhergehenden Verfahren behaupten und glaubhaft machen (sonst wird der 2. Antrag wegen entschiedener Sache nicht ab- sondern ohne Eingehen auf den Inhalt ratzeputz zurückgewiesen).

Das hab ich befürchtet. Sad Dh de facto wird's drauf rauslaufen, dass der Antrag entweder beim ersten Versuch erfolgreich sein wird oder ich für immer als geisteskranker Querulanten-Herr gelte.

Zitat:Eine Änderung der Sachlage könnte jeder Behandlungsfortschritt sein.

Ein Rettungsanker… ich hoff, dass ich den nicht brauchen werde.

Von der tollen und angeblich ach so sicheren Rechtslage werde ich wieder mal vor schwierige Entscheidungen gestellt *seufz*
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.
Zitat



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RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich? - von j-unique - 03.06.2016, 21:52

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