Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich?
Beitrag #9
(27.04.2017, 16:59)Eva schrieb: Das verstehe ich nicht. Wie kann ein Gutachten zugleich dein anhaltendes, irreversibles Zugehörigkeitsempfinden „zum anderen Geschlecht“ und „deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts“ belegen, wenn das „andere Geschlecht“ sowohl „X“  oder - aufgrund der Rechtsordnung - „F“ sein soll. Ich weiß, es gibt Psy*s, die jeden Blödsinn unterschreiben, aber die Belegung der X-Identität schließt doch die F-Identität aus.

Es sind mehrere Gutachten. Zwei von dreien (das klinisch-psychologische und das psychiatrische) sind im klassischen Stil gehalten (unter Transsexualismus leidender Herr mit Zwang, als Frau zu leben, tritt äußerlich als Frau auf und will HRT usw). Die psychologische Stellungnahme ist besser, spricht von mir als er*sie und konzentriert sich darauf, dass meine Identität von M abweicht, was Transidentität darstellt, und dass ich eben die medizinischen Behandlungen will und dass die auch indiziert sind. Was das Erscheinungsbild betrifft, weiß ich nicht mehr, was genau drin steht, wird aber wohl auch in die Richtung gehalten sein.

Letztlich ist der Großteil davon, was in den Gutachten steht (insbesondere in den zwei klassischen), sowieso Schwachsinn. Leider wird das wohl gelesen und ernst genommen werden, was irgendwie eine kafkaeske Form fehlerhafter Kommunikation darstellt (irgendwelche Leute schreiben irgendeinen teilweise falschen Blödsinn über mich, und das wird als wahrer angesehen, als das was ich sage, wenn es um mich geht).

Zitat:Und die Bestätigung einer Annäherung an das äußere Erscheinungsbild eines/r X setzt wohl voraus, dass einE PSy weiß wie X aussieht. 

Die Bestätigung, dass m abgelehnt wird und im Zusammenhang mit den anderen Sachen von Transidentität gesprochen werden kann, aber nicht. Aber ja, letztlich ist es natürlich eine absurde Situation, da ich was beantrage, zu dessen Beweis ich was anderes beweisen muss als das was ich beantragt habe.

Wie gesagt rechne ich auch nicht ernsthaft mit X, wollte mich aber eben auch nicht verleugnen und habs deshalb beantragt. Leider ist mir zu spät eingefallen, dass ich die Empfehlung des Europarats, einen dritten Geschlechtseintrag zu ermöglichen, erwähnen hätte sollen Sad

Zitat:Ich bin auf die Entscheidung neugierig. Informier' uns doch bitte.

Klar… jetzt heißt es erstmal voller Ungeduld und Nervosität warten
Das Leben ist eine Komödie und wir sind die Clowns.
Zitat



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RE: Antrag auf PÄ bei Ablehnung mehrmals möglich? - von j-unique - 27.04.2017, 21:26

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