Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #18
(08.11.2017, 22:37)signo schrieb: [hier gekürzt]
Stattdessen nun die Möglichkeit kein (eigenartig, oder?) Geschlecht oder das 3. zu wählen.


Doch hat das Auswirkung auf sonst wen, der nicht ein Geschlecht (m/w) wählen will?
Stimmt, aber das wird man erst wissen, wenn die deutsche Gesetzgebung eine Regelung trifft. Die denkbare Minimalregelung scheint zu sein, dass eine Kategorie "inter" o.ä. nur bei nachgewiesener Intersexualität eingeführt wird. Darüber hinaus...tja!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Mike-Tanja - 08.11.2017, 23:00
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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