Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #29
(15.11.2017, 22:15)Bonita schrieb:
(15.11.2017, 21:46)Katzenmutti Lydia schrieb: ... Meiner bescheidenen Meinung nach, sollte die Möglichkeit eines anderen Eintrags als männlich oder weiblich allen Menschen zur Verfügung stehen. Auch jenen "non-binary-Typen", bei denen keine Intersexualität diagnostiziert wurde ...
Ich wäre sehr überrascht, wenn das neue Gesetz über Intersexualität hinaus geht.

Auch wenns beim 1. Anlauf nicht so sein sollte - warum sollte eine PÄ nur unter "Frauen" und "Männer" möglich sein, nicht aber für "Inter" - Stichwort Gleichbehandlung?! Weil, wo beginnt denn Trans und wo hört Inter auf und umgekehrt (sorry, rhetorische Frage)... Wink2
Ich wäre auch überrascht, wenn sich der deutsche - in absehbarer Zeit aber vielleicht auch der österreichische - Gesetzgeber veranlasst sehen würde, eine Regelung zu treffen, die über den engsten Bereich von Fällen der Intersexualität hinausgeht, also in Fällen von bei Geburt oder im Erwachsenenalter nachgewiesener Intersexualität (wobei der Gesetzgeber eventuell sogar die entsprechenden Diagnosen im Gesetz aufzählen könnte, um das möglichst eng zu fassen).

Der Grund ist, dass jede größere Zahl von nicht als Frau oder Mann registrierten Menschen unabsehbare Folgen für die Rechtsordnung und die Vollziehung der Gesetze hervorruft. Ich glaube, dass vielen das nicht vollständig bewusst ist. Wann geht ein "Inter"-Mensch in Pension, wie wird er im Gleichbehandlungsrecht (Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bei einer Personalentscheidung, wenn man weder Mann noch Frau ist?) behandelt, kann er eine Ehe schließen (das wäre zumindest in Österreich derzeit noch ein Problem), welche Vornamen darf er haben, kommt er bei einer Verurteilung ins Männer- oder Frauengefängnis, muss er zum Wehr- oder Zivildienst antreten (das wäre ebenfalls nur in Österreich und der Schweiz relevant). Es gibt sicher (immer) noch dutzende, wenn nicht hunderte Fälle, wo Gesetze derzeit von einem binären Geschlechtersystem ausgehen. Es besteht, vermute ich mal, vor allem die Sorge, dass man bei einer großzügigen Regelung auf diese Weise "Gender-Shopping" betreiben könnte: bis 35 (Altersgrenze für Einberufung, wimre) Inter, später Mann, oder bis 55 Inter, später doch Frau (wegen früheren Pensionsantritts). Dazu kommt der Bereich der für die Sicherheitsbehörden wichtigen erkennungsdienstlichen Identifizierbarkeit von Personen. Wie wird sichergestellt, dass eine Person nicht durch einen Fahndungsraster fällt, indem sie einfach vor einer (weiteren) Straftat ihre Geschlechtsregistrierung ändern lässt?

Diese Probleme sind lösbar und stellen sich teilweise bei Transmenschen auch jetzt schon, aber durch die Anerkennung einer breiten, über Inter hinausreichenden Kategorie "Non-Binary" (ohne jede medizinische Indikation) würde das von einem immer wieder auftauchenden administrativen Sonderfall womöglich zu einer breiteren Problemstellung.

Bitte versteht mich nicht falsch. Ich persönlich spreche mich mittel- bis langfristig dafür aus, dass der Staat Menschen überhaupt nicht mehr an Hand des groben Mann-Frau-Rasters registriert und rechtlich unterscheidet. Wozu jetzt noch eine Extra-Kategorie dazutun? Das Geschlecht sollte zu einem rein sozialen Erkennungsmerkmal werden. Aber die Folgen dieser Entscheidung sollten vorher gründlich überlegt und diskutiert werden. Eine von einem Höchstgericht gesetzte Frist ist da kein guter Ausgangspunkt! Undecided
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Mike-Tanja - 18.11.2017, 14:08
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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