Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #165
Das BMI hat das letzte Verfahren, mit dem die Registrierung der Intersexualität in den Personenstandsregistern verhindert oder verzögert werden sollte, glatt verloren.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Erkenntnis vom 14. Dezember 2018, Ro 2018/01/0015, die o. Amtsrevision des Bundesministers gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich vom 3. Juli 2018, LVwG-750369/46/MZ, mit dem festgestellt worden ist, dass der "Geschlechtseintrag von A P im Zentralen Personenstandsregister von „männlich“ auf „inter“ zu berichtigen ist", zurückgewiesen.

Zusammenfassung des VwGH für die Medien (mit Link zum Volltext der Entscheidung)

Der VwGH (und das LVwG OÖ) gehen klar davon aus, dass in Fällen der Intersexualität, wie im Anlassfall, die Personenstandsregister nach § 42 PStG 2013 rückwirkend zu berichtigen (und nicht nach § 41 PStG 2013 nachträglich zu ändern) sind.

Allerdings hält der VwGH auch fest (in Rz 25 der Entscheidung):
Zitat:Nach dieser Rechtsprechung kommt es entgegen der Auffassung der mitbeteiligten Partei in der Revisionsbeantwortung sehr wohl auf das biologische, körperliche Geschlecht an.
Die Eintragung kann auf "inter" lauten.

Insofern ist der Intersex-Erlass des BMI (--> Anwendung von § 41 PStG 2013, Bezeichnung muss "divers" lauten) damit bereits wenige Tage nach Versendung von einem Höchstgericht gründlich durchlöchert worden.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Mike-Tanja - 28.01.2019, 20:55
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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