Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #177
(02.03.2019, 01:13)Falling Snow schrieb: oki, danke für die info's bzgl. "randziffer 25"...
die für mich darauf abzielt, rechtlich ausschließlich intergeschlechtliche, nicht aber m/w-menschen per körperliche features zu definieren (fehlen eigentlich nur noch cm-angaben ^^), dabei aber außer acht lässt, das m/w (ts) nicht biologistischen definitionen unterliegen, da es einen verfassungswidrigen eingriff in das grundrecht der körperlichen unversehrtheit darstellt. rechtliche ungleichbehandlung, ick hör dir tappsen. [hier gekürzt]
Genau bei diesem Gedanken würde wahrscheinlich die Argumentation in einem möglichen Non-Binary-Anerkennungsfall ansetzen.

In Fällen der Transsexualität ist de facto anerkannt, dass es auf das sozial gelebte Geschlecht ankommt, und bei einer entsprechenden Änderung (soziale und medizinische Transition) auch die Eintragung in den Personenstandsregistern geändert werden muss, bei der Intersexualität (und damit indirekt bei allen anderen Menschen, die sich zwischen Mann und Frau einordnen) hat man (= der Verwaltungsgerichtshof) sich jetzt womöglich wieder auf einem streng-biologischen Standpunkt eingemauert. Würde man diese Grundsätze rückwirkend auf die Transsexualität anwenden, gäbe es vielleicht keine PÄ, und Transsexuelle wären Freaks, die gegen die Biologie rebellieren.

Wenn ich die Diskussion mit Rechtsanwalt Dr. Graupner bei TransX richtig in Erinnerung habe, dann würde es darauf ankommen, den Nachweis erbringen zu können, dass ein Non-Binary unter der solcherart erzwungenen Einordnung in die Kategorien "Mann" oder "Frau" leidet.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Mike-Tanja - 02.03.2019, 19:09
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

Gehe zu: