Alltagstest? - Was wird im Allgemeinen darunter verstanden?
RE: Alltagstest? - Was wird im Allgemeinen darunter verstanden?
Beitrag #18
(28.12.2016, 23:47)Ben1971 schrieb: Hei Leute, steh einfach komplett auf´m Schlauch.

Ich habe schon auf diversen TG Seiten vom Alltagstest gelesen, was damit aber im KONKRETEN damit gemeint ist, hab ich nicht so ganz verstanden.
[hier gekürzt]

Wie andere schon geschrieben haben, gibt es in Österreich keinerlei Vorschrift (weder rechtlicher noch fachlicher Natur, letzteres meint etwa Behandlungsrichtlinien für Ärztinnen/Ärzte und Therapeut/inn/en), die einen "Alltagstest" fordert.

Für eine Personenstandsänderung müssen rechtlich (laut VwGH 27.2.2009, VwSlg 17640 A/2009) folgende sozialen und medizinischen Komponenten erwiesen sein:

  • Zugehörigkeitsgefühl zum Nicht-Geburtsgeschlecht;

  • Nachweis, dass sich daran voraussichtlich nichts ändern wird;

  • "geschlechtskorrigierende" Maßnahmen (aber keine zwingende gaOP);

  • deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des Nicht-Geburtsgeschlechts.
Ein soziales "Bestehenkönnen" im Identitätsgeschlecht ist rechtlich nicht gefordert. Ganz absurd ist die hinter einem Alltagstest stehende Idee aber natürlich nicht. Die oder der einzige im gegebenen Zusammenhang, die/der auf die Idee kommen könnte, einen "Alltagstest" zu verlangen, ist daher dein/e Psychotherapeut/in. In so einem Fall kann man jemand anderen konsultieren.
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RE: Alltagstest? - Was wird im Allgemeinen darunter verstanden? - von Mike-Tanja - 15.01.2017, 18:54

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