Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #2
(15.02.2012, 17:56)iris_evenstar schrieb: Hallo,

Mit welcher Verfahrensdauer kann ich denn eigentlich hier in Wien ab dem Ansuchen um Personenstandsänderung rechnen? Ich weiß schon, das wird wohl auch vom Einzelfall abhängen, aber ein ungefährer Anhaltspunkt würde mir für meine Zukunftsplanung sehr weiterhelfen. Also, mag irgendwer seine Erfahrungen teilen?

Mit eigenen Erfahrungen kann ich naturgemäß nicht dienen, aber die gesetzliche Maximalfrist für eine Bescheiderlassung beträgt sechs Monate. Die reale Dauer dürfte zu wesentlichen Teilen vom TS-Status (Non-/Prä-/Post-OP) abhängen sowie von der beruflichen Auslastung der eventuell beizuziehenden Amtssachverständigen. Je mehr Beweismittel man selbst vorlegen kann, desto schneller geht das wohl tendenziell.
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von Mike-Tanja - 15.02.2012, 18:32
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