Probleme bei Zeugnisumschreibung
RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung
Beitrag #5
(12.05.2018, 21:36)Mike-Tanja schrieb: Man kann daher eine neue Geburtsurkunde verlangen, die nur den aktuellen Registerstand wiedergibt, aber nicht ein Zeugnis, z.B. als Frau statt als Mann die Matura abgelegt zu haben.
Das stimmt (zumindest in Graz) nicht ganz, eine neue Geburtsurkunde bekommt man nach der Namens- und Personenstandsänderung auf jeden Fall ausgehändigt, denn sie bildet die Grundlage dafür, dass man überhaupt neue Ausweise (Führerschein, Personalausweis, etc.) bzw. einen neuen Reisepass beantragen kann.

Was die Zeugnisse betrifft, so ist dafür nicht das Stadtmagistrat oder Gemeindeamt zuständig, sondern die Schule selbst, bei der man maturiert hat und das ist der große Unterschied. Hier wäre etwa in meinem Fall schon deshalb nix zu machen, weil meine damalige Frau Klassenvorstand, die das Zeugnis unterschrieben hat, mittlerweile verstorben ist. Klar ist sowas blöd, wenn man etwa bei einer Bewerbung das Zeugnis mit dem alten Namen herzeigen muss und damit quasi zwangsgeoutet wird, ich bin deshalb sogar schon mal auf die Idee gekommen, es einzuscannen, den Namen mit Photoshop zu bearbeiten und mit einem Farblaserdrucker auszudrucken, aber das wär vermutlich illegal obwohl ich eigentlich nur eine Falschinformation korrigieren würde (Stichwort Dokumentenfälschung), deshalb hab ich's dann gelassen ...
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RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung - von Ирина - 13.05.2018, 15:46

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