Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #9
(16.10.2011, 11:13)Ulli schrieb: [hier gekürzt] Ich denke es braucht einfach eine österreichweite Regelung, weil es kann ja nicht so sein - wenn man in Vorarlberg oder Niederösterreich lebt anders behandelt wird als anderswo. [hier auch]
Derzeit gelten von Parndorf bis Lochau, von Aigen im Mühlkreis bis Faak am See genau dieselben Gesetze. Bloß in der Vollzugspraxis gibt es, da das Innenministerium auf einen entsprechenden Erlass verzichtet (siehe Angelikas erstes Posting), ein paar Unterschiede. Das hat Nach- aber auch Vorteile. Würde das Ministerium z.B. auf die Einholung verschiedenster Gutachten bestehen, könnte es die Personenstandsänderung auch in Wien zum Spießrutenlauf machen. Und - und das ist derzeit der wesentliche Punkt - die personelle Ausstattung der Personenstandsbehörden ist halt sehr verschieden. Wien kann für praktisch jede Frage eine/n Amtssachverständige/n aus dem Ärmel schütteln, während man in Leoben, wie wir gelesen haben, für die anscheinend gleiche ts-relevante Frage zu einem Privatsachverständigen geschickt wird (und dessen Kosten tragen muss).

Aber Ähnliches kann einem Antragsteller in einer Baurechtssache auch passieren.

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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - von Mike-Tanja - 16.10.2011, 16:00
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - von gertrud_desch - 06.06.2012, 20:13

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