Beitrag #1
13.11.2020, 21:05
Ich weiß nicht ob sich hier jemand damit auskennt oder ich gleich bei der Ergänzungsabteilung in Wien nach fragen muss.
Wie kommt es das man als Transmann keinen Grundwehrdienst leisten kann? Ich hab zwar genug Gründe zur Untauglichkeit gehört, bzw. das es aus Politischen, Rechtlichen, Sozialen Gründen keinen Sinn macht FtM‘s im Nachhinein einzuberufen bzw. das es ein zu hoher Verwaltungsaufwand wäre aber rechtlich hab ich das gefunden.
Prinzipiell muss jeder männliche österreichische Staatsbürger der Ladung zur Stellung folgen. Ausgenommen von der Stellungspflicht sind Sie, wenn ein amtsärztliches Zeugnis über eine andauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung vorliegt. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Ergänzungsabteilung deines Bundeslandes in Verbindung.
Hat man also als österreichischer Mann ein Recht zu Stellung zu gehen und kann man wenn man bestimmte OP‘s hatte trotzdem zum Heer? Oder ist f.45-0 als psychische Krankheit wirklich auschluss Grund genug?
Wie kommt es das man als Transmann keinen Grundwehrdienst leisten kann? Ich hab zwar genug Gründe zur Untauglichkeit gehört, bzw. das es aus Politischen, Rechtlichen, Sozialen Gründen keinen Sinn macht FtM‘s im Nachhinein einzuberufen bzw. das es ein zu hoher Verwaltungsaufwand wäre aber rechtlich hab ich das gefunden.
Prinzipiell muss jeder männliche österreichische Staatsbürger der Ladung zur Stellung folgen. Ausgenommen von der Stellungspflicht sind Sie, wenn ein amtsärztliches Zeugnis über eine andauernde schwere körperliche oder geistige Behinderung vorliegt. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Ergänzungsabteilung deines Bundeslandes in Verbindung.
Hat man also als österreichischer Mann ein Recht zu Stellung zu gehen und kann man wenn man bestimmte OP‘s hatte trotzdem zum Heer? Oder ist f.45-0 als psychische Krankheit wirklich auschluss Grund genug?