Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel
Beitrag #8
Ja das ist in Ordnung. Ist halt Amtsschimmel und Formalität.
Der Rechtsmittelverzicht bewirkt, daß die einmonatige Einspruchsfrist gegen den amtlichen Bescheid, bis dieser Rechtskraft erlangt, übersprungen werden kann. Dadurch ersparst du dir einen weiteren Monat Wartezeit.
Der Bescheid erlangt dadurch sofort Rechtskraft, und die Sache kann weitergehen anstatt einen extra Monat herumzuliegen.
Von einem zugesendeten neuen Meldezettel hab ich noch nie was gehört. Ich kenne das so, daß man einen Bescheid über die Personenstands- und Vornamensänderung bekommt, mit Rechtskraftbestätigung (das ist ein extra Stempel auf dem Bescheid). Mit diesem Bescheid gehst du dann zum Magistrat und bekommst dort eine neue Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel. Das hab ich eh oben schon geschrieben, seh ich gerade. Ja mei, jeder Schritt kostet halt ein paar Euro Verwaltungsgebühr...
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RE: Selbstauffassung NACH Personenstand-/VN-Wechsel - von Seven.of.nine - 09.05.2023, 14:04

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