Kostenübernahme von FFS
RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #10

Moderationshinweis: Falls keine guten Einwände kommen, werde ich das Thema demnächst von "Medizinisches" nach "Rechtliches und Trans-Politisches" versetzen.


(29.08.2012, 00:11)versuchsanordnung schrieb: a propos durchklagen: gibt es irgendeine sinnvolle methode für juristische laien, den zeit- und finanzaufwand für sowas abzuschätzen?

Der ist in Steuerfragen nicht übermäßig hoch, wenn man nicht darauf besteht, einen Profi (Steuerberater/in, etc.) heranzuziehen.

Rechnungen sammeln, scannen, addieren, Ausfüllen einer Online-Arbeitnehmerveranlagung, geschätzt maximal eine halbe Stunde Arbeitszeit (ohne weitere Punkte, die geltend gemacht werden, als ag. Bel.). Je eine weitere halbe bis ganze Stunde für Recherche nach einer Vorlage und das Verfassen eines Berufungsantrags und/oder Vorlageantrags (falls die ag. Bel. nicht steuermindernd anerkannt wird und das Erst-FA, wie üblich, nach einer Berufung zuerst eine Berufungsvorentscheidung erlässt und diese neuerlich abschlägig ausfällt).

Falls man auf Papierkrieg besteht, kommt noch etwas Zeit dazu für Formulare besorgen, Postwege, etc.

In Leistungsfragen der Sozialversicherung ist das schwer abzuschätzen. Hier gibt es ein viel komplizierteres, zweistufiges Verfahren, zuerst ein Verwaltungsverfahren vor dem Sozialversicherungsträger, bei abschlägiger Entscheidung anschließend ein Leistungsprozess vor Gericht, wobei die/der Versicherte auf Leistungsgewährung klagen muss. Allein der Prozess kann durch drei Instanzen gehen (LG --> OLG ---> OGH).

Jedenfalls ein Vielfaches einer Steuersache. Hier wird man außerdem vor Gericht um einen qualifizierten Vertreter kaum herumkommen.
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Kostenübernahme von FFS - von tgirl91 - 27.08.2012, 13:16
RE: Kostenübernahme von FFS - von Angelika - 27.08.2012, 18:51
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