Forenankündigung: Veröffentlichung von privaten User-Daten ("Outing")
Veröffentlichung von privaten User-Daten ("Outing")
Das TG.at-ForumTeam weist aus gegebenem Anlass auf folgenden Punkt der Forumsregeln hin:

Zitat:6.6 Es ist strengstens verboten, Userinnen oder User auf Grund persönlichen Wissens im Forum zu outen oder sonst gegen ihren Willen zu identifizieren oder identifizierbar zu machen (z.B. durch Setzen eines Links, Nennung einer Funktion der oder des Betroffenen). Entsprechende Postings werden ohne Vorwarnung ganz oder teilweise von der Forumsleitung gelöscht und mit einer mindestens dreitägigen Sperre, im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss geahndet.

Das ForumTeam hat beschlossen, Verstöße dagegen in Zukunft mit voller Strenge zu ahnden.

Dies hat nichts mit einer unzulässigen Beschränkung der Meinungsfreiheit zu tun sondern dient allein eurem Schutz. Niemand, der hier postet, soll sich fürchten müssen, dass ein/e Diskusssionsgegner/in, ein Forums-Troll oder einfach eine/r der forumsüblichen aggressiven Kampfposter/innen das Privatleben von User/innen, über das vielleicht in PNs oder E-Mails getratscht worden ist, öffentlich macht.

Um das noch einmal klarzumachen:

Das Privatleben, der Realname, der Wohnort, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse, das Unternehmen, der Arbeitgeber und überhaupt jedes Detail aus dem Privatleben anderer User/innen hat in Beiträgen hier im Forum nichts verloren. Wer das nicht beachtet, wird zunächst gesperrt, im Wiederholungsfall fliegt sie/er als Profil unwiderruflich raus.

Wer auf Grund einer bestimmten Funktion (Forums-Admin/a, oder Moderator/in, Beamtin/Beamter, Arzt oder Ärztin, Therapeut/in, Geschäftsführer/in oder Sekretär/in eines Vereins, etc.) Zugang zu Daten (Realnamen, Arbeitsplatz, Diagnosen, etc.) hat oder hatte, die nicht von der/vom Betroffenen selbst öffentlich gemacht worden sind, sei daran erinnert, dass sie/er sich bei Öffentlichmachung solcher Daten im Mindestfall eines Bruchs des Datengeheimnisses (§ 15 des Datenschutzgesetzes 2000) schuldig macht und dafür eine Geldstrafe (Verwaltungsstrafe) von bis 25.000,00 € erhalten kann.
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