Beitrag #11
15.04.2017, 22:11
(10.03.2017, 20:45)Mike-Tanja schrieb:(10.03.2017, 18:31)cutecutecute schrieb: Wenn du in Wien gemeldet bist geht das (seit 2013) dank Zentralem Melderegister einfach in deinem zuständigen Bezirksmagistrat. Du musst nicht nach Wels (was wohl 1 bissi grauslich wäre).Das Zentrale Melderegister (ZMR) gibt's schon deutlich länger als 2013. Das Zentrale Personenstandsregister (ZPR), um das es hier geht, wird erst im Zusammenhang mit dem neuen Personenstandsgesetz (PStG 2013) seit 1. April 2013 aufgebaut.
Das ändert aber nix daran, dass die zuständige Verwaltungsbehörde für die PÄ der Userin sternschnuppe gemäß § 3 Abs. 2 PStG 2013 die Stadt Wels ist. Grundsätzlich kann man so ein Verfahren auch schriftlich führen. Wenn deren (Standes-) Beamten aber mit sternschnuppe reden, oder sternschnuppe mit denen reden möchte, hilft das ZPR gar nix. Ist die PÄ von Mann auf Frau erst einmal von der Stadt Wels im ZPR erfasst, dann könnte tatsächlich jede Personenstandsbehörde in Österreich eine neue Geburtsurkunde für sternschnuppe ausstellen.
Vielleicht hast du ja einfach nur "Wenn du in Wien gemeldet bist" überlesen. Dann gehts nämlich halt dort und ja ich habs so gmacht, sonst hätt ichs net gschriebn.
Aber danke für deine Ausführungen und Ausbesserungen der Aussagen der Beamt_innen die mir das so gesagt hatten.
oida.