Beitrag #1
21.12.2019, 16:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2019, 16:49 von Falling Snow.)
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konversionstherapienverbot
"Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien), sollen künftig verboten werden."
- das (mal wieder) von geschlechtlicher identität gefaselt wird anstatt einfach nur von geschlecht... ist das festhalten an der vorstellung, das es neben der geschlechtlichen identität noch das biologische geschlecht gibt. es hilft der aufrechterhaltung, das transsexualität eine abweichende (zu pathologisierende) variante vom zugewiesenen geschlecht ist. sprich: aufrechterhaltung der fremdbestimmung (aufgrund von biologismen) gegenüber der selbstbestimmung.
es wird weiterhin versucht, sich der tatsache zu verweigern, das transsexualität nix weiter bedeutet als ein körper, der vom eigenen geschlecht abweicht. ganz ohne identitäts-gedöns, inkongruenz, gender oder was fürn blödsinn auch immer
"Für welche Behandlungen gilt das Verbot nicht?
(u.a) Behandlungen, die der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild zum Ausdruck verhelfen."
- inwieweit das mit der absicht des gesetzes zusammenpaßt, erschließt sich mir nicht. wird unterschieden zwischen cis- u. transgeschlechtlich, wobei nur erstere unter gesetzlichem schutz stehen? ich hab keine ahnung. auch nicht, wie das mit folgendem im einklang ist:
"Die Weltgesundheitsorganisation hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit sind und keine Indikation für eine "Therapie" besteht. Der Weltärztebund 2013 hat sog. Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt."
falls jemand eine idee hat, wie diese scheinbare? widersprüchlichkeit aufzulösen ist... ich bitte um inspiration
- außerdem... wird weiterhin an der zweigeschlechtlichkeit festgehalten ("eher weiblichen oder männlichem körperbild"). sprich: transsexualität zu mann oder frau ja, zu inter: nicht existent
"Gilt das Verbot auch für seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche?
Das Verbot gilt nur dann, wenn der Gesprächspartner zielgerichtet Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen."
- "zielgerichtet" bedeutet, das dagegen indirekte einflussnahme okay ist. zum beispiel über den weg der eigenen "psychosexuelle entwicklung", "richtlinienpsychotherapie" und was die ts-behandlungsrichtlinien da noch so alles parat halten
kann es sein, das der entwurf lediglich cis-geschlechtliche menschen schützt, ts aber weiterhin zwangspathologisiert wird?
"Medizinische Interventionen, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt zu verändern oder zu unterdrücken (sogenannte Konversionstherapien), sollen künftig verboten werden."
- das (mal wieder) von geschlechtlicher identität gefaselt wird anstatt einfach nur von geschlecht... ist das festhalten an der vorstellung, das es neben der geschlechtlichen identität noch das biologische geschlecht gibt. es hilft der aufrechterhaltung, das transsexualität eine abweichende (zu pathologisierende) variante vom zugewiesenen geschlecht ist. sprich: aufrechterhaltung der fremdbestimmung (aufgrund von biologismen) gegenüber der selbstbestimmung.
es wird weiterhin versucht, sich der tatsache zu verweigern, das transsexualität nix weiter bedeutet als ein körper, der vom eigenen geschlecht abweicht. ganz ohne identitäts-gedöns, inkongruenz, gender oder was fürn blödsinn auch immer
"Für welche Behandlungen gilt das Verbot nicht?
(u.a) Behandlungen, die der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität einer Person oder ihrem Wunsch nach einem eher weiblichen oder eher männlichen Körperbild zum Ausdruck verhelfen."
- inwieweit das mit der absicht des gesetzes zusammenpaßt, erschließt sich mir nicht. wird unterschieden zwischen cis- u. transgeschlechtlich, wobei nur erstere unter gesetzlichem schutz stehen? ich hab keine ahnung. auch nicht, wie das mit folgendem im einklang ist:
"Die Weltgesundheitsorganisation hat erklärt, dass Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit keine Krankheit sind und keine Indikation für eine "Therapie" besteht. Der Weltärztebund 2013 hat sog. Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung und als mit der Ethik ärztlichen Handelns unvereinbar verurteilt."
falls jemand eine idee hat, wie diese scheinbare? widersprüchlichkeit aufzulösen ist... ich bitte um inspiration
- außerdem... wird weiterhin an der zweigeschlechtlichkeit festgehalten ("eher weiblichen oder männlichem körperbild"). sprich: transsexualität zu mann oder frau ja, zu inter: nicht existent
"Gilt das Verbot auch für seelsorgerische und psychotherapeutische Gespräche?
Das Verbot gilt nur dann, wenn der Gesprächspartner zielgerichtet Einfluss zu nehmen versucht auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Betroffenen."
- "zielgerichtet" bedeutet, das dagegen indirekte einflussnahme okay ist. zum beispiel über den weg der eigenen "psychosexuelle entwicklung", "richtlinienpsychotherapie" und was die ts-behandlungsrichtlinien da noch so alles parat halten
kann es sein, das der entwurf lediglich cis-geschlechtliche menschen schützt, ts aber weiterhin zwangspathologisiert wird?
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"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."
Inter/Nonbinary?
pbs.twimg.com/media/DSkEWChWAAAu-FQ.jpg
"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."
Inter/Nonbinary?
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