Beitrag #1
03.11.2013, 00:13
Seit wann ist für eine Kostenübernahme für eine Bartepilation 1. ein Beschluss des Amtsgerichtes zur Vornamensänderung
2. Soweit vorhanden ;Befundberichte der bereits in Anspruch genommenen Therapien
3. ggf. einen formlosen Bericht ihres endokrinologen zur durchgeführten Hormontherapie
notwendig?
Hiervon unabhängig müssen wir Ihnen mitteilen das wir den geschlechtsangleichenden Massnahmen IM AUGENBLICK noch nicht zustimmen können.
Konkret sind alle Behandlungsmaßnahmen , die bei Ihnen letzendlich zu einer bleibenden d.h. nicht mer rückgängig machenden Veränderung ihres äußeren Erscheinungsbild führen, derzeit nicht genehmigungsfähig.
Dieser Leistungsauschluss gilt z.B. für die vorgenannte Bartepilation, aber auch für eine Arzneimitteltherapie mit gegengeschlechtlichen Hormonen. Beidem können wir nicht zustimmen , da eine gutachtliche Prüfung durch den zuständigen MDK aufgrund ihrer jetzigen erstmaligen Antragstellung noch gar nicht auf den Weg gebracht werden konnte.
Nach der gerichtlich verfügten Vornamensänderung liegt die Aufgabe bei uns darin im Benehmen mit dem MDK zu prüfen, ob und inwieweit bei Ihnen eingangs bereits erwähnte " Versicherungsfall von Krankheit " vorliegt.
What the Fuck? Habe mehr als eine bestätigte Diagnose ( F64.0) und keine andere Form. Des weiteren lehnen die kategorisch die IPL Methode zur Haarentfernung ab. Ab Januar hab ich meine HRT und bereits einen Termin bei Dr. Schaff.. Alltagstest ist auch positiv verlaufen
Habe jetzt ein Antwortschreiben auf diesen unverfrorenen Brief( in meinen Augen verfasst mit Bezug auf folgende Quelle: http://www.ivtf.de/medizinisches/behandl...index.html )
Die Namensänderung ist beantragt... seit wann ist die Vorraussetzung für irgendeine Bewilligung???
Oder liege ich falsch?