Beitrag #1
13.11.2022, 22:35
Es gibt Neuigkeiten zum Thema Laserepilation zur Bartentfernung und Kostenübernahme durch die österreichischen Sozialversicherungsträger.
Eine Transfrau hat, unterstützt und vertreten durch mich auf Ersuchen von TransX, gegen einen abweisenden Kostenübernahmebescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) geklagt.
Nach einer mündlichen Verhandlung am 28. Juni 2022, in der das ausführliche und wissenschaftlich aktuelle Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen, das für den Erfolg entscheidend war, erörtert worden ist, hat der Senat des ASG noch am selben Tag beraten und das Urteil gefällt, das den Parteien nunmehr ausgefertigt zugestellt worden ist.
ASG Wien, Urteil vom 28.6.2022, AZ: 24 Cgs 69/21v (ein pseudonymisierter Scan ist als Attachment angeschlossen)
Der Klage ist stattgegeben worden, und die ÖGK ist dazu verurteilt worden, die Kosten einer Bartentfernung durch Laserepilation, wie von einer Fachärztin verordnet, zu übernehmen. Das Gericht hält klipp und klar fest, dass
a) bei der Diagnose Genderdysphorie (F-64.0 nach ICD-10) eine solche Behandlung keine rein kosmetische Behandlung ist, und
b) die Laserepilation in diesem Fall eine notwendige, zweckmäßige, alternativlose und innerhalb der im ASVG gezogenen wirtschaftlichen Schranken bleibende (Kranken-) Behandlung einer Transfrau ist.
Die Berufungsfrist endet am 14. November 2022. Es gibt aber Signale, dass die ÖGK es nicht darauf anlegen wird, dieses Urteil durch die höheren Instanzen bestätigt zu erhalten. Die Klägerin hat inzwischen ein Schreiben der ÖGK erhalten, in dem zwar die Kostenübernahme grundsätzlich zugestanden, jedoch "nach einer vorläufigen Berechnung ein Kostenzuschuss in Höhe von zirka € 70,00 pro Sitzung" gefordert wird (Fettdruck nicht im Original).
Die Berechtigung dieser Forderung muss nach Grund und Höhe noch näher überprüft werden.
Urteil-ASG-28-6-2022-pseudonym-2.pdf (Größe: 1,61 MB / Downloads: 24)
Eine Transfrau hat, unterstützt und vertreten durch mich auf Ersuchen von TransX, gegen einen abweisenden Kostenübernahmebescheid der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) geklagt.
Nach einer mündlichen Verhandlung am 28. Juni 2022, in der das ausführliche und wissenschaftlich aktuelle Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen, das für den Erfolg entscheidend war, erörtert worden ist, hat der Senat des ASG noch am selben Tag beraten und das Urteil gefällt, das den Parteien nunmehr ausgefertigt zugestellt worden ist.
ASG Wien, Urteil vom 28.6.2022, AZ: 24 Cgs 69/21v (ein pseudonymisierter Scan ist als Attachment angeschlossen)
Der Klage ist stattgegeben worden, und die ÖGK ist dazu verurteilt worden, die Kosten einer Bartentfernung durch Laserepilation, wie von einer Fachärztin verordnet, zu übernehmen. Das Gericht hält klipp und klar fest, dass
a) bei der Diagnose Genderdysphorie (F-64.0 nach ICD-10) eine solche Behandlung keine rein kosmetische Behandlung ist, und
b) die Laserepilation in diesem Fall eine notwendige, zweckmäßige, alternativlose und innerhalb der im ASVG gezogenen wirtschaftlichen Schranken bleibende (Kranken-) Behandlung einer Transfrau ist.
Die Berufungsfrist endet am 14. November 2022. Es gibt aber Signale, dass die ÖGK es nicht darauf anlegen wird, dieses Urteil durch die höheren Instanzen bestätigt zu erhalten. Die Klägerin hat inzwischen ein Schreiben der ÖGK erhalten, in dem zwar die Kostenübernahme grundsätzlich zugestanden, jedoch "nach einer vorläufigen Berechnung ein Kostenzuschuss in Höhe von zirka € 70,00 pro Sitzung" gefordert wird (Fettdruck nicht im Original).
Die Berechtigung dieser Forderung muss nach Grund und Höhe noch näher überprüft werden.
Urteil-ASG-28-6-2022-pseudonym-2.pdf (Größe: 1,61 MB / Downloads: 24)
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