Beitrag #21
09.04.2016, 23:24
(09.04.2016, 22:29)Roswitha schrieb: Just 4 Info: In Österreich besteht schon seit einiger Zeit keine Wahlpflicht. Siehe hier und hier.Es ist mehr eine Frage der Politik bzw. der politischen Symbolik.
Was mich allerdings interessieren würde ist, ob es einen Unterschied zwischen nicht wählen und ungültig wählen gibt. Vielleicht gibt es hier im Forum ja Juristen oder andere schlaue Leute, die so etwas wissen.
Dass bei Nichtwählen die Stimme der stärksten Partei zugeordnet wird ist in DE bei Bundestagswahlen tatsächlich der Fall, ich weiß aber nicht wie dies in Österreich und bei Wahlen zum Bundespräsidenten ist.
Die ungültigen Stimmen werden immerhin amtlich gezählt (siehe insbesondere § 16 Abs. 5 und 6 Bundespräsidentenwahlgesetz), die nicht abgegebenen spielen nur bei der rechnerischen Ermittlung der Wahlbeteiligung durch Vergleich mit der Zahl der Wahlberechtigten eine Rolle (da es kein Quorum gibt, ist die Wahlbeteiligung rein rechtlich irrelevant).
Gewählt ist, wer "mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinigt hat" (§ 17 Bundespräsidentenwahlgesetz). Da es eine reine Personenwahl sein soll, sieht das Gesetz in § 18 gegebenenfalls eine Stichwahl vor.
Das Nichtwählen und die ungültige Stimmabgabe haben also auf das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl den gleichen Einfluss: keinen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -