Ja. das Partnerschaftsgesetz 2010 war ein großer Fortschritt, wenngleich es nach wie vor viele diskriminierende Bestimmungen darin gibt, die auf Wunsch der ÖVP dort stehen. Ich erinnere nur an die Namensrechtssache. Eingetragene gleichgeschlechtliche PartnerInnen haben im juristischen Sinn keinen Familiennamen, sondern einen Nachnamen. Das mag zwar auf den ersten Blick irrelevant sein, aber es zwingt zu einem ständigen Outing wenn man wo ein Formular ausfüllen muss, und das abgefragt wird. Oder das Fortpflanzungsverbot. Während ledige Frauen durchaus ein Kind durch künstliche Befruchtung bekommen dürfen, ist dies verpartnerten Lesben unter Strafandrohung verboten. Gleiches gilt für die Stief- und Fremdkindadoption. Sie ist verpartnerten Menschen verboten. Ebenso dürfen Verpartnerungen nicht am Standesamt, sondern nur vor einer Verwaltungsbehörde geschlossen werden. Grad so wie ein Antrag auf Erteilung eines Führerscheins oder eienr Waffenbesitzkarte. Glücklich Städte wie z. B. Wien, wo man sich, dank der SPÖ-Stadtverwaltung, überall dort vverpartnern kan, wo man auch heiraten kann. Aber in Graz z. B. steht der Standesamtssaalt dank der ÖVP nicht für Verpartnerungen zur Verfügung. Daran konnte auch der grüne Koalitionspartner der ÖVP nichts ändern.
Einige Dinge, wie z. B. die Sache mit dem Bindestrich bei Doppelnamen wurden inzwischen von Höchstgerichten aufgehoben, aber wie gesagt, es gibt nach wie vor genügend diskriminierende Unterschiede zwischen Ehe und Eingetragener Partnerschaft. Dabei wäre nur ein Halbsatz im ABGB zu streichen um die Ehe auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen zu öffnen. Aber mit der ÖVP ist das nicht zu machen, und auch die FPÖ ist nicht bereit die Diskriminierung von Homosexuellen zu beenden.
Was die Transgenderregelungen betrifft, so stimmt es nicht ganz, dass da seit 1997 nichts mehr geschehen ist, sondern es wurde sehr wohl versucht diese Sache im Interesse von ÖVP und Kirche zu regeln. Zum Glück jedoch ohne Erfolg.
Im Jänner 2006 brchten SPÖ und GRÜNE gemeinsame einen Antrag zur Liberalisierung des Namensrechtes im Nationalrat ein. Die damalige ÖVP/FPÖ/BZÖ-Regierung aber, dacht nicht einmal daran hier etwas umzusetzen, und so wurde der Antrag dem Justizausschuss zur Behandlung zugewiesen, dort aber niemals auf die Tagesordnung gesetzt. Die damalige Vorsitzende war die heutige ÖVP-Justizministerin Fekter.
Als der Verfassungsgerichtshof dann im Sommer 2006 den TS-Erlass 1996, in einem Zug mit den Scheidungszwang, aufgehoben hatte, hat der ÖVP-Innenminister Platter bereits Anfang 2007 einen neuen Erlass herausgegeben, der gewisse Voraussetzungen für eine GA-OP, vor Allem aber den OP-Zwang erneut festzuschreiben.
Zitat:(Erlass BMI 12.1.2007, VA 1300/0013-III/2/2007)
Bei Vorliegen eines Antrages auf Eintragung des geänderten Geschlechtes in die Geburtsurkunde ist ein entsprechendes Ermittlungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist der Antragswerber/die Antragswerberin aufzufordern, entsprechende Gutachten und Befunde, insbesondere ein psychotherapeutisches Gutachten und den Befund der geschlechtsanpassenden Operation, vorzulegen.
Dieser "Erlass" wurde später im Dezember 2009 vom Verfassungsgerichtshof zu einer reinen Meinungsäußerung des BMI herabqualifiziert, der keinerlei Rechtskraft zukommt.
Aber noch Anfang Februar 2009 hat die damalige ÖVP-Innenminmisterin Fekter diesen Erlass so präzisiert, dass sie ganz genau vorschreiben wollte, welche Behandlungen und Operationen erfolgt sein müssen, um eine PÄ bewilligt zu bekommen.
Zitat:(BMI-VA 1300/0063-III/2/2009 06. Februar 2009)
In Ergänzung der Verwaltungsvorschrift vom 12. Jänner 2007, Zahl BMI- VA1300/0013-III/2/2007, wird die Vorgangsweise bei Anträgen auf Änderung der Geschlechtseintragung im Geburtenbuch näher dargestellt.
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Die Durchführung folgender geschlechtsanpassender Operationen sind in der Regel notwendig:
Bei Mann zu Frau (MzF):
Emaskulinisation bestehend aus Penektomie (Entfernung des Penis) und Onchiektomie (Entfernung der Hoden) mit Bildung einer Neovagina und Neoclitoris. Nicht verlangt wird ein Brustaufbau.
Bei Frau zu Mann (FzM):
Hysterektomie (Entfernung der Gebärmutter) und Adnexektomie (Entfernung der Eierstöcke) sowie (gegebenenfalls) Mastektomie (Entfernung der weiblichen Brust). Nicht verlangt wird ein Penisaufbau
Sollten Zweifel an der Durchführung der geschlechtsanpassenden Operationen bestehen (z.B. Durchführung im Ausland und/oder Vorlage mangelhafter Befundungen), so ist der Antragsteller/die Antragstellerin zur Vorlage entsprechender Befunde/Gutachten durch einen Sachverständigen (Facharzt) zu verhaften.
Auf diese Weise wollte das BMI wohl dem Verwaltungsgerichtshof zuvorkommen, der im Februar 2009 den OP-Zwang aufgehoben hatte, was aber bis zur Erkenntnis des VwGH vom Februar 2010 vom BMI schlichtweg ignoriert worden ist.
Seit März 2010 existerit nun die derzeitige Dienstanweisung des BMI an die Ämter der Landesregierungen, die die Höchstgerichtserkenntnisse umsetzt. An eienr gesetzluichen Regelung, in welcher Form auch immer, die dafür sorgt, dass Scheidungs- und OP-Zwang tatsächlich nicht mehr eingeführt werden, und die die Sache auch in eienr Form regelt, die keine allzuhohen Kosten für die Betroffenen bedeutet, scheint man in der ÖVP kein Interesse zu haben, denn auch im Entwurf für das neune Personenstandsgesetz 2013, welches für die Einführung der elektronscihen Personenstandsregister nötig, und daher derzeit uin Begutachtung ist, finden sich keine Regelungen. Da es in den letzten Jahren aber mehrfach Gespräche auf Koalitionsebene, sowie mit den Betroffenenvereinen gegeben hat, glaube ich nicht an ein Versehen, sondern an Absicht.
Möglicherweise will man die Nationalratswahl abwarten um dann mit einer eventuellen blau/schwarzen Mehrheit die Sache wieder dorthin zu lenken, wo es Kirche, ÖVP und FPÖ gerne hätten.
Wie gesagt, dass nichts weitergegangen ist, stimmt so nicht. Es ging nur immer in die falsche Richtung, und auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Parlament konnten auch SPÖ und GRÜNE nichts bewegen.
Auch wenn ich jetzt wieder Prügel bekommen werde, aber ich möchte doch darauf hinweisen, dass man auch das bedenken sollte, wenn man im nächsten Jahr in der Wahlzelle steht und sein Kreuzerl macht.