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Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
11.10.2012, 14:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2012, 19:20 von Mike-Tanja.)
Allgemeine Information (Quelle: Bundesministerium für Inneres) auf der Amtswege-Website der Österreichischen Bundesregierung (http://www.help.gv.at).
Da der erste Vorname dem personenstandsrechtlich eingetragenen Geschlecht des Menschen entsprechen muss, können vor einer Personenstandsänderung (PÄ) von transsexuellen Menschen dafür nur geschlechtsneutrale Vornamen (als "Wunschnamen") gewählt werden. Dafür sind nur, im Gesetz nicht näher bestimmte, "sonstige Gründe" anzugeben (§§ 2 Abs.1 Z 11 und Abs.2 Namensänderungsgesetz - NÄG).
Achtung! Im Gegensatz zu anderen Namensänderungen, etwa wegen Nichtübereinstimmung von Geschlecht und Vornamen nach einer PÄ, ist die Verleihung eines "Wunschnamens" gebührenpflichtig (§ 6 NÄG)! Laut Angaben auf der Website des Magistrats der Stadt Wien werden derzeit (Oktober 2012) für jede nicht-gebührenfreie Namensänderung € 559,90 fällig (Antragsgebühr und Verwaltungsabgaben).
Welche Vornamen für Männer und Frauen zulässig sind, bestimmt nicht das Gesetz sondern der "standesamtliche Gebrauch". Standesbeamtinnen und Standesbeamte haben dafür interne Listen (Nachfragen macht also Sinn!). Dieser ändert sich von Zeit zu Zeit, man kann also auch sein Glück versuchen.
Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Stadtmagistrat) nach dem Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Benötigte Dokumente (laut Magistrat Wien):
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
Gegebenenfalls:
- Heiratsurkunde(n)
- Scheidungsbeschluss (Scheidungsbeschlüsse)
- Akademische Grade/Standesbezeichnungen
- Zweckdienliche Dokumente
- amtlicher Lichtbildausweis
Website Magistrat der Stadt Wien (Amtshelfer)
Liste geschlechtsneutraler Vornamen (transgender.at)
Wiktionary:Sprachen/Liste geschlechtsneutraler Vornamen
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Yuna
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RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
Jetzt wäre nun wieder die Frage, was sind geschlechtsneutral Vorname und wer definiert, welche das sind. M.E. wieder ein Gesetz der Bananenrepublik das jeder Beamte auslegen kann, wie er will.
Wer also seinen Wunschvornamen nicht bekommt, einfach beim nächsten Beamten probieren
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RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
Schau mal hier: http://www.transx.at/Pub/Recht_Namensliste.php bzw http://www.firstname.de/ - da wird "Yuna" als nur weiblich angegeben, "Yuma" allerdings weiblich und männlich...
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Angelika
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RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
11.10.2012, 17:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2012, 18:53 von Bonita.)
Tja, Tanja, alles gut und schön, aber es entspricht nicht mehr der tatsächlichen Verwaltungspraxis, und außerdem ist dieser Hinweis des BMI somit offensichtlich auch fehlerhaft.
Noch vor einer Woche hätte ich hier klargestellt wie es tatsächlich läuft. Aber nachdem was passiert ist, habe ich einfach keine Lust mehr dazu. Aber vielleicht schaft es ja einer von Euch die nötigen Infos zu geben. Ich glaube aber eher nicht.
Wer näheres wissen möchte, wendet sich daher einfach an Trans-Austria.
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RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
(11.10.2012, 16:26)Yuna schrieb: Jetzt wäre nun wieder die Frage, was sind geschlechtsneutral Vorname und wer definiert, welche das sind. M.E. wieder ein Gesetz der Bananenrepublik das jeder Beamte auslegen kann, wie er will.
Wer also seinen Wunschvornamen nicht bekommt, einfach beim nächsten Beamten probieren
Wenn man versucht, Dinge, die einer oft schnellen sozialen Veränderung unterliegen, in einem Gesetz festzuschreiben, bewirkt man vor allem eines: Erstarrung.
Die Zahl der Verfahren bei den Höchstgerichten (insbesondere beim Verwaltungsgerichtshof) wegen Vornamensänderung scheint sehr klein zu sein. Also wird offenbar nicht oft um den Namen gestritten, das scheint alles relativ reibungslos zu gehen.
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RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
11.10.2012, 22:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2012, 22:14 von Triona.)
(11.10.2012, 17:29)Angelika schrieb: ...
Noch vor einer Woche hätte ich hier klargestellt wie es tatsächlich läuft. Aber nachdem was passiert ist, habe ich einfach keine Lust mehr dazu.
...
Dann war dieser Eintrag allerdings wohl auch einigermaßen überflüssig.
liebe grüße
triona
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RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
(11.10.2012, 17:29)Angelika schrieb: Tja, Tanja, alles gut und schön, aber es entspricht nicht mehr der tatsächlichen Verwaltungspraxis, [hier gekürzt]
Wenn man zur praktischen Anwendung des Gesetzes weiter recherchiert, z.B. auf der Website von TransX, erfährt man, dass die Möglichkeit besteht, sich beim Antrag auf Vornamensänderung auch auf spezieller, stichhaltige Gründe (also nicht bloß auf den "Wunschnamen") zu stützen, und so die hohen Gebühren zu umgehen.
Muss anscheinend nur gut begründet werden.
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RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
13.10.2012, 14:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.10.2012, 15:44 von Ulli.)
Das ist meines Wissens nach vom sozialen Status abhängig und auch von der Auslegung der/des jeweiligen Standesbeamten. Am Besten ist es - bei Unwissenheit - der/demjenigen den Gesetzestext zuzusenden, das reicht in der Regel. Geschlechtsneutrale Vornamen gehen in der Regel problemlos durch, z. B. Andrea ist in Italien auch ein männlicher Vorname, etc.....
zur Info:
http://www.beliebte-vornamen.de/3841-uni.htm
Im günstigstem Fall kostet eine VÄ 13,70, Staatsbürgerschafts Austellung und die Meldung ans ZMR included! zuzüglich die Kosten für Reisepaß, Führerschein, etc....
Bzgl. e-card muss man selber mit dem VÄ Bescheid auf die GGK pilgern.
Edit: Bei einer PÄ gilt diese Regelung nicht, das geht dann in einem Vorgang und man spart sich dann doppelte Kosten. Ich hab noch doppelt bezahlt, weil die PÄ damals ohne OP noch nicht möglich war.
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