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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
Wo ich hierher kommen gibt es Antidiskriminierungsgesetze in alle Sozial und Arbeitsbereiche, die wirklich eine Abschreckungswirkung auf die Täter haben. In meinem Geburtsland war so was notwendig, da wir fast die vierfache an Bevölkerungsdichte, und eine größer Vielfalt an Minoritäten als Österreich haben. Das Parlament und die Regierung sollen eigentlich für alle Mitglieder diese Gesellschaft da sein, und nicht nur die Interessen von Kammern, Gewerkschaften und Landeshauptleuten verträten.
Fast alle richtige Errungenschaften und Rechten für die LGBTI Gemeinde können wir der VfGH bedanken. Der hat dann auf den Fingern die Politiker geklopft. Leide haben viele Leute haben Probleme ohne Gesetze mit anderen Leuten umzugehen. Deswegen gibt es Religionen und Gesetze, dass wir uns nicht Ständig die anderen auf die Birnen hauen. Viele von uns sind noch wie Kinder unterwegs.
Ich persönlich bin der Meinung, dass wir heutzutage viel vorsichtige sein sollen, wie wir mit Protestaktionen und Kampfanzagen umgehen. Wir haben in Zwischenzeit viele Sympathisanten und Verbundner gewonnen, und wir sollen die nicht vor der Nase stoßen. Die werden für solche Aktionen wenige Verständnisse wie eine „Café Prückel“ Demonstration finden. Wir sollen uns mehr auf Dialoge mit andere Leute konzentrieren, und mehr Erklärungsarbeit leisten.
Liebe Grüße
Pia
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
In Berlin hatten wir mal einen ähnlichen fall, und zwar in einer gegend, die vorwiegend von Lesben und Schwulen besucht wird (der Nollendorfplatz). Hier das Video dazu:
"Ein Mensch wird in der Kirche aufgenommen für das war er glaubt -- und aus ihr rausgeworfen für das was er weiß." -- Mark Twain
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
die taeter haben sie inzwischen gefasst.sie sagen,dass es kein politisches motiv gibt.keine transphobie,keine homophobie.glaubt ihr das?
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
22.03.2015, 12:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2015, 12:16 von newt.)
ähnliches gab es auch auf der letzten regenbogenparade
wo teilnehmer von sowelchen...gruppen...abgepasst wurden
aber es gab nur twittermeldungen dazu
berichte seitens der medien gab´s dazu nicht
insofern...
ja, vorstellbar...
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
Es gibt leider auch andere Kaffeehäuser in Österreich die eine gewisse Abneigung gegen Homosexuelle, Transidente Menschen etwas haben und die auch nicht gleich alles verbieten und diese Gäste aus ihren Lokal werfen, da sie genau wissen das es ihnen in gewisser weise schlecht ergeht. Wenn man alle dafür anzeigen und bestrafen würden, da wären die Gerichte total überlastet.
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
Bitte?6 monate Bedingt und 3 jahre zurückgelegt?
Das kann doch nur ein spaß sein? !
nur um die relation zu zeigen : 1 jahr aufgerechneter regelmäßiger cannabiskonsum- ähnlich bedingte strafe und auf 2 jahre zurückgelegt.
Geiles system in dem selbstbestimmter konsum fast höher/genauso geahndet wird wie tätige übergriffe!
Ich will mich nicht verbiegen für dein Bild von Geschlecht und deshalb bin ich einfach die, die dein Frauenbild zerfetzt!
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
Solche Nachrichtenmeldungen lassen mich lediglich meinen Kopf schütteln und die Mitleid mit der menschlichen Rasse haben.
Das unser Rechtsystem Justizias Segen schon vor Jahren verloren hat ist doch kein Geheimnis.
Geduld offenbart oft mehr als Neugierde.
Wer nur beobachtet kann lediglich raten, wer fragt erlangt Wissen.
Wahrheit und Schönheit sind sich sehr ähnlich, sie liegen immer im Auge des Betrachters!
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RE: LGBTI-Diskriminierung und die Café-Prückel-Affäre
(29.04.2015, 14:12)GeminiStigma schrieb: Solche Nachrichtenmeldungen lassen mich lediglich meinen Kopf schütteln und die Mitleid mit der menschlichen Rasse haben.
Das unser Rechtsystem Justizias Segen schon vor Jahren verloren hat ist doch kein Geheimnis.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Auf Nötigung (§ 105 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) steht eine Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsentzug (keine Mindeststrafe). Für einen Ersttäter (der Beschuldigte hat, laut Medienberichten, einschlägige [KPA-] Vormerkungen aber keine rechtskräftige Vorstrafe) sind da sechs Monate bedingt bei mehrjähriger Probezeit und der Auflage einer Therapie kein mildes Urteil.
Wer rechtspolitisch meint, dass die Strafdrohung zu niedrig ist, der kann ja dem Justizministerium nachträglich seine Unterstützung aussprechen (die Stellungnahmefrist ist leider schon am 24. April 2015 abgelaufen). Im vorliegenden Entwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz 2015 ist eine Erhöhung der Maximalstrafe für schwere Körperverletzung auf fünf Jahre bei Einführung einer Mindeststrafe von sechs Monaten vorgesehen.
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