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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
Die gute alte Strassenbefragung... lol. Solche widerspiegeln ausschliesslich die Meinung des Senders bzw. Redakteurs.
Na ist in dem Fall ja erfreulich.
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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
Ist klar das bei einer Straßenbefragung kein bis nur wenig Ergebnis kommt,da ich immer feststellen muss,das die Straße zwar als zuhörer sehr Geduldig ist,aber als Gesprächspartner (wo auch Antworten verlangt werden^^),nichts taugt!
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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
Und wenn sie doch zu dir spricht, dann ist es wieder mal höchste Zeit, die Medikation zu checken ^^.
LG
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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
@ Madleine!Da hast du vollkommen Recht^^!
BTT:Ich finde immer noch das diese ganze Toilettensache ganz einfach abhängig ist von der Dringlichkeit^^!Ich war heute voll hergerichtet auf Männertoilette,da auf Frauentoilette alles vollkommen gestaut hat^^!Also nicht so wie auf meinem Avatarbild,sondern wirklich voll aufgedollt"!Die Männer schauten mich und meine beste Freundin zwar dämlich an,aber sie sagten nichts,da sie zuvor schon die stauwarnung gehört haben^^!
Ich würde es mir auch 100 mal überlegen wenn ich normal unterwegs bin(also wie auf Avatarbild)auf Frauentoilette zu gehen(okay war ich auch schon um ehrlich zu sein und ich wurde nicht einmal angekuckt),es kommt halt darauf an,wie dringend es ist^^!
Kisses Chiara
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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
11.05.2016, 09:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.05.2016, 11:08 von Bonita.)
(20.04.2016, 11:31)Bonita schrieb: ...Im privaten "Frühstücks-Fernsehen" heute ... https://www.youtube.com/watch?v=qdKvrre9EUY
Gestern erneut:
https://www.youtube.com/watch?v=5L0Uy6GEmaI
Und in den "Print"-Neuigkeiten: Bundesstaat und Justizministerium verklagen einander (wienerzeitung.at)
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/...olina.html schrieb:10.05.2016, 10:15 Uhr, Weltchronik - Update: 10.05.2016, 13:19 Uhr
USA
Bundesstaat und Justizministerium verklagen einander
Von WZOnline, APA, Reuters
- Streit um Transgender-Gesetz in North Carolina.
[Foto] Gouverneur Pat McCrory klagt das US-Justizministerium.© APAweb/AP,Gerry Broome
Washington. Welche Toilette für welche Benutzer? Ein Gesetz zur Toilettenbenutzung durch Transgender (Personen, deren sexuelle Identität nicht den geschlechtlichen Merkmalen entspricht, mit denen sie geboren wurden) im US-Staat North Carolina beschäftigt derzeit die Behörden. Denn das Justizministerium in Washington und der Gouverneur des Südstaates beharrten auf ihren gegensätzlichen Positionen zu dem Gesetz und brachten Klage gegeneinander ein.
[Foto] Protestschild gegen das umstrittene Gesetz in North Carolina.© APAweb/REUTERS, Drake
Die im März in North Carolina in Kraft gesetzten Regelungen sehen vor, dass Transgender nur solche öffentlichen Toiletten benutzen dürfen, die dem in ihrer Geburtsurkunde genannten Geschlecht entsprechen.
Protestwelle
Das Gesetz löste eine Welle von Protesten aus. So legte die Deutsche Bank ihre Pläne zur Schaffung von 250 neuen Arbeitsplätzen in North Carolina auf Eis. Der Online-Bezahldienst PayPal strich seine Pläne, in dem Staat ein neues Operationszentrum einzurichten. Bekannte Musiker wie Bryan Adams, Cyndi Lauper oder die Band Pearl Jam sagten Konzerte in dem Staat ab.
Gouverneur Pat McCrory schränkte die Reichweite des Gesetzes im April zwar ein. Es soll nur in staatlichen Einrichtungen gelten, nicht also für öffentliche Toiletten, die sich in Gebäuden der Privatwirtschaft befinden. Dies reichte dem Justizministerium in Washington jedoch nicht aus. Es setzte dem Gouverneur eine Frist bis diesen Montag, um das Gesetz rückgängig zu machen.
Bundeszuschüsse
Stattdessen brachte McCrory nun Klage gegen das Justizministerium ein. Er wolle verhindern, dass seinem Staat wegen des Streits Bundeszuschüsse gestrichen würden, begründete er sein Vorgehen. Der Bundesregierung warf er vor, unter Umgehung des Kongresses Regelungen für die Nutzung öffentlicher Toiletten "im ganzen Land, nicht nur in North Carolina" durchsetzen zu wollen.
Tatsächlich droht North Carolina wegen des Streits die Streichung von jährlichen Zuschüssen aus Washington in Milliardenhöhe für sein Bildungssystem. Das Justizministerium sieht in den Transgender-Regelungen einen Verstoß gegen das Bürgerrechtsgesetz von 1964. Dieses verbietet es einem Arbeitgeber, Mitarbeiter aufgrund ihres Geschlechts zu diskriminieren.
Zu ihrer Klage gegen North Carolina erklärte Justizministerin Loretta Lynch, der Streit drehe sich "um viel mehr als Toiletten". Es gehe "um die Würde und den Respekt, mit dem wir unseren Mitbürgern begegnen".
https://twitter.com/ABC/status/729765544665055232 [Justizministerin Loretty Lynch on ABC]
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SPG-Novelle: Wegweisung bei "berechtigtem Ärgernis"
14.06.2016, 10:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.06.2016, 12:01 von Bonita.)
[Thema mit bestehendem vereint; Bonita]
Mit der SPG-Novelle 2016 soll "Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen", zur polizeilichen Wegweisung führen können (während derzeit noch "besonders rücksichtsloses Verhalten" notwendig ist):
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...34333.html schrieb:5. In § 38 wird der Abs. 1 zum Abs. 1a und Abs. 1 (neu) lautet:
„(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen Menschen, der durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, vom Ort der Störung wegzuweisen, wenn das Verhalten nicht gerechtfertigt ist, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts.“
Aus der Begründung im Initiativantrag:
Zitat:Ärgernis ist eine tiefgreifende Empfindung, die durch die Verletzung eines Wertgefühls hervorgerufen wird und sich gegen die verletzende Handlung oder ihren Urheber richtet. Die Eignung der Handlung, Ärgernis zu erregen, bestimmt sich im Allgemeinen am Gefühl des sittlich normal empfindenden Durchschnittsmenschen (EBRV 1971, 366). Dadurch, dass das Ärgernis ein berechtigtes sein muss, wird noch darüber hinaus ausgedrückt, dass die Bewertung nicht auf einer extrem subjektiven Auffassung beruhen darf. Maßgebliche Faktoren für die Annahme einer solchen Eignung sind, neben der Art und (erhöhten) Intensität der Handlung, insbesondere der in Betracht kommende Personenkreis, die Örtlichkeit ihrer Vornahme und die Begleitumstände der Tat. Nur wenn sich daraus die konkrete Gefahr eines Ärgernisses, wenn auch nur bei einzelnen der die Handlung unfreiwillig wahrnehmenden Personen, ergibt, ist der Tatbestand erfüllt. Ob jemand von ihnen tatsächlich Anstoß nimmt, ist irrelevant.
Die Schwelle ist ziemlich niedrig angelegt, wenn man bedenkt, dass sogar schon das "Verstellen von Geschäftspassagen" als "Störung der öffentlichen Ordnung" angesehen wird:
Zitat:Weiters muss durch dieses Verhalten auch eine (ungerechtfertigte) Störung der öffentlichen Ordnung, sohin eine Änderung des Ablaufs des äußeren Zusammenlebens von Menschen in wahrnehmbarer Weise erfolgt sein. Beispielsweise kann das aufdringliche Nachgehen bzw. Verfolgen einer Person oder das Verstellen von Geschäftspassagen das Zusammenleben in der Öffentlichkeit nachhaltig beeinträchtigen, weil Betroffene dazu bewogen werden, sich anders zu verhalten, als ohne die Störung.
(also quasi "Nötigung light")
Hintergrund sind angeblich die bekannten Problemen mit öffentlichem Dealen in Wien (siehe ebenfalls Begründung). Zur Drogenpolitik habe ich sowieso eine andere Einstellung, die ich hier nicht breittreten will, aber:
Da bekanntlich die strikte Zwei-Geschlechter-Trennung (zB auf Toiletten) zu den wichtigsten Grundwerten der öffentlichen Ordnung gehört und "Männer am Frauenklo" oder "Frauen am Männerklo" wohl bei den meisten Cis-Durchschnittmenschen "berechtigtes Ärgernis" im Sinne dieses Gesetzes erregen (insbesondere wenn man die höchst kritische "Örtlichkeit der Vornahme" der "Handlung" bedenkt), frage ich mich, ob ich deswegen besorgt sein sollte … dass es kein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf angstfreie körperliche Entleerung gibt, dürfte den meisten bekannt sein, die schon einmal in der Situation waren, nicht sicher zu wissen, welche Toilette sie benutzen sollen.
Bzw., wenn man noch einen Schritt weiter denkt: erregen nicht selbst "falsch gekleidete" Personen "berechtigtes Ärgernis" beim "Durchschnittsmenschen"? (EMRK Art. 8 hin oder her, sowas gilt in Österreich sowieso erst, wenn es erkämpft ist, und dann auch nur für diesen einen Spezialfall.)
Wieder ein Gummiparagraph mehr, der (selbst wenn er vielleicht nicht in dieser Absicht entworfen wurde) jederzeit gegen Trans-Menschen gefährliche ToilettentäterInnen und eventuell auch Sich-Falsch-AnzieherInnen eingesetzt werden könnte, wie ich meine.
Derartige Regelungen dienen meiner Meinung nach einzig dazu, die "sittliche Ordnung" (zu der die herrschenden Gendernormen als wichtiger Bestandteil gehören) aufrechtzuerhalten, bei gleichzeitiger Feigheit, unerwünschte Dinge beim Namen zu nennen – was natürlich auch insofern praktisch ist, als eigentlich nichts Konkretes da ist, das man kritisieren kann.
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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
Hmmm ... dann muß ich zukünftig nicht nur auf der Damentoilette höllisch aufpassen, sondern auch wenn ich mit dem Rad an einer Autokolonne vorbeifahre, die gerade im Ampelstau steht. Mein Recht, dies zu tun, ist kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht und könnte daher bei einzelnen Autofahrern ein berechtigtes Ärgernis hervorrufen. Schlimmer noch, wenn da ein Polizist gerade mit seinem Streifenwagen in der Kolonne steht, dann brauche ich bei keinem Autofahrer ein berechtigtes Ärgernis mehr hervorrufen, sondern die Geeignetheit meines Verhaltens dies potenziell hervorzurufen genügt schon für die Verwaltungsübertretung.
Ich darf mit dem Rennrad übrigens auf der Straße fahren und tue das sehr intensiv, aber auch das ist kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht und könnte bei Autofahrern nicht nur Ärgernis, sondern ein verwaltungsstrafbewehrtes berechtigtes Ärgernis sein. Wieder verloren und bis zu 500,- Euro ärmer. Wiederholungstäter werden sicher noch härter bestraft!
Je länger ich über die Novelle des SPG nachdenke, umso mehr gruselt es mich! Auf der Damentoilette habe ich da eigentlich sogar weniger Angst.
LG
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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
Es ist schon interessant, wie einige reden und denken und gerade zu darauf warten von ihren Mitmenschen schlecht behandelt zu werden.
Ich kann mir das echt nicht vorstellen, aber läuft den ganzen Tag mit solchen Gedanken rum?
Aber zum Thema: Bei uns ist eine Frau mit Transidentität in der Damentoilette oder der Damenumkleide jedenfalls kein öffentliches Ärgerniss.
Ich frage mich auch, was andere Menschen daran stören sollte?
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
(14.06.2016, 19:42)Eva_Tg schrieb: Aber zum Thema: Bei uns ist eine Frau mit Transidentität in der Damentoilette oder der Damenumkleide jedenfalls kein öffentliches Ärgerniss.
Nur ganz kurz: bei mir in der Firma habe ich damit auch keine Probleme.
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RE: Welche Seite ist "richtig"? WC-Benützung durch Trans-Menschen
(14.06.2016, 12:06)Granada schrieb: Hmmm ... dann muß ich zukünftig nicht nur auf der Damentoilette höllisch aufpassen, sondern auch wenn ich mit dem Rad an einer Autokolonne vorbeifahre, die gerade im Ampelstau steht. Mein Recht, dies zu tun, ist kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht und könnte daher bei einzelnen Autofahrern ein berechtigtes Ärgernis hervorrufen. [hier gekürzt]
(14.06.2016, 19:42)Eva_Tg schrieb: Es ist schon interessant, wie einige reden und denken und gerade zu darauf warten von ihren Mitmenschen schlecht behandelt zu werden.
Ich kann mir das echt nicht vorstellen, aber läuft den ganzen Tag mit solchen Gedanken rum?
[hier gekürzt]
- Von einem gesetzlichen Recht (nach der StVO) Gebrauch zu machen, kann kein berechtigtes Ärgernis erregen, weil der Verärgerte eben kein Recht hat, sich darüber zu ärgern.
- Ich glaube auch nicht, dass die Bestimmung etwas an der rechtlichen Behandlung der Trans-Toilettenfragen ändern wird. Damit die Bestimmung verfassungskonform ist, darf sie nämlich nur in Sachen der allgemeinen Sicherheitspolizei (Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit einschließlich der ersten allgemeinen Hilfeleistung, jedoch mit Ausnahme der örtlichen Sicherheitspolizei, Artikel 10 Abs. 1 Z 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes) Anwendung finden. Wie ich im WC-Thread eingangs geschrieben habe, sind Anstandsverletzungen aber eben nach herrschender Meinung eine Frage der "kleinen", örtlichen Sicherheitspolizei (öffentlicher Anstand, störende Lärmerregung, öffentliche Trunkenheit, Bettelei, Ehrenkränkungen, Prostitutionsausübung & Co.) und damit Sache der Landesgesetzgebung.
- Angeblich würde das sehr unbestimmte Gesetz vor allem auf Dealer/innen, des Dealens Verdächtige und sonstige "Herumsteher/innen" zielen, sonst bleibt ein sinnvoller, verfassungskonformer Anwendungsbereich eher mysteriös.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -
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