Beitrag #1
14.10.2017, 21:54
Nachdem ich jetzt hier im Forum nichts gefunden habe und es auch schwierig ist an Informationen zu kommen, möchte ich Euch mal kurz was zum Thema (Vor-)Namensänderung und Personenstandsänderung bei Doppelstaatsbürgerschaft D/AUT berichten:
Normalerweise müssen Deutsche Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der BRD obiges übers Amtsgericht ändern lassen. (Auswärtige lebende übers Amtsgericht in Berlin)
Was aber eine Challenge für alle (Behörden in D+AUT und meine Wenigkeit) war ist der Umstand wen man beide Staatsbürgerschaften hat.
Falls jemand von Euch vor dem selben Problem steht:
Namensänderung und Personenstandsänderung erst in AUT machen lassen (dauert normal nicht lange). Danach bekommt man den rechtsgültigen Bescheid der Namensänderung. Problem bei diesem Bescheid: Damit können Behörden in D nur den (Vor-)Namen ändern aber nicht den Personenstand.
Warum? => auf dem Bescheid steht der Vorgang in AUT nicht, weil es den Behörden in AUT klar ist.
Für die Behörden in D benötigt man den erweiterten ZMR Auszug, plus Bescheid plus neuen Staatsbürgerschaftsnachweis.
Damit kann das Standesamt in D aufgrund eines Abkommens zwischen D und AUT alles ändern.
Wer Kontaktdaten in München braucht, grad mir schreiben.
Normalerweise müssen Deutsche Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der BRD obiges übers Amtsgericht ändern lassen. (Auswärtige lebende übers Amtsgericht in Berlin)
Was aber eine Challenge für alle (Behörden in D+AUT und meine Wenigkeit) war ist der Umstand wen man beide Staatsbürgerschaften hat.
Falls jemand von Euch vor dem selben Problem steht:
Namensänderung und Personenstandsänderung erst in AUT machen lassen (dauert normal nicht lange). Danach bekommt man den rechtsgültigen Bescheid der Namensänderung. Problem bei diesem Bescheid: Damit können Behörden in D nur den (Vor-)Namen ändern aber nicht den Personenstand.
Warum? => auf dem Bescheid steht der Vorgang in AUT nicht, weil es den Behörden in AUT klar ist.
Für die Behörden in D benötigt man den erweiterten ZMR Auszug, plus Bescheid plus neuen Staatsbürgerschaftsnachweis.
Damit kann das Standesamt in D aufgrund eines Abkommens zwischen D und AUT alles ändern.
Wer Kontaktdaten in München braucht, grad mir schreiben.