DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität
RE: DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung
Beitrag #11
(26.07.2015, 16:35)Mia schrieb: Ich würde mir für ein Monat eine Wohnung in Österreich nehmen, dort alles erledigen und dann zurück nach Deutschland gehen. 2 Freunde von mir haben das so gemacht.
Allerdings blieben die dann länger hier, auf persönlichen Gründen.

Das geht aber nur, wenn sie vorher Auslandsösterreicher/innen waren. Ein österreichisches Standesamt darf nicht so einfach den Personenstand einer/eines deutschen Staatsangehörigen ändern.
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RE: DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung
Beitrag #12
(27.07.2015, 22:38)Mike-Tanja schrieb:
(26.07.2015, 16:35)Mia schrieb: Ich würde mir für ein Monat eine Wohnung in Österreich nehmen, dort alles erledigen und dann zurück nach Deutschland gehen. 2 Freunde von mir haben das so gemacht.
Allerdings blieben die dann länger hier, auf persönlichen Gründen.

Das geht aber nur, wenn sie vorher Auslandsösterreicher/innen waren. Ein österreichisches Standesamt darf nicht so einfach den Personenstand einer/eines deutschen Staatsangehörigen ändern.

Und selbst wenn sie einfach so machen würden, für deutsche Staatsbürger ist die Geburtsurkunde, die beim deutschen Standesamt an ihrem Geburtsort hinterlegt ist, massgebend. Und die wird bestimmt nicht geändert, nur weil im Ausland etwas passiert ist.
Die deutsche Geburtsurkunde definiert das Geschlecht und den Namen, welche in den Melderegistern der Standesamtes eingetragen sind und nur auf Grundlage dieser Daten stellen die Standesämter Ausweise und Reisepässe aus.

Erzählen kann man viel, gerade Geschichten die mit "Der Freund eines Freundes hat das gemacht..." beginnen, mich würde dann interessieren auf welcher Rechtsgrundlage das passiert sein soll? Wenn ich weiß in welchem Gesetzestext das stehen soll, dann lass ich meinen Anwalt prüfen, ob das nicht die bessere Lösung ist.
Und mal ehrlich, wenn das so schnell gehen soll, dann braucht man in der Theorie gar nicht nach Österreich ziehen, eine einfache Ummeldung des Wohnsitzes dürfte reichen.
Bevor die Meldefristen abgelaufen sind ist man mit der Sache schon lange fertig und innerhalb der Meldefrist ist es ehe nahezu unmöglich den tatsächlichen Aufentaltsort zu bestimmen.

Wenn das alles sooo einfach wäre, dann hätten das sicherlich wesentlich mehr Leute diesen Weg gewählt.
Ich meine andersrum sieht es doch genauso aus: Warum warten so viele österreichische Transsexuelle auf ihre HRT? Warum machen die ihre HRT nicht einfach bei uns in Deutschland? Bei uns geht das wesentlich schneller und einfacher, wir brauchen nur einen akutellen Hormonstatus, eine urologische Untersuchung und ein Indikationsschreiben des behandelten Therapeuten.
Wenn man das alles hat, kann man ohne Wartezeit sofort mit der HRT anfangen.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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RE: DE: Stkonforme Behandlung Trans-/Intersexualität
Beitrag #13
Die haben einfach die Geburtsurkunde mitgenommen.
In der Selbsthilfegruppe in Graz waren teilweise ein Drittel aus De.

Ich werde mal fragen wie das genau ging.
T.S.S Big Grin
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RE: DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung LGBTI
Beitrag #14

Wenn ein/e Deutsche in Österreich geboren wird, dann wird der Personenstandsfall der Geburt zwar von einem österreichischen Standesamt in die österreichischen Personenstandsregister eingetragen, das Standesamt übersendet aber anschließend der zuständigen deutschen Behörde eine Geburtsurkunde zwecks "Nacherfassung", und die deutsche(n) Behörde(n) ist/sind anschließend für weitere Entscheidungen zuständig. Das ergibt sich schon aus § 9 des öster. IPR-Gesetzes (das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht regelt, welches Land zuständig ist, und welche Rechtsordnung anzuwenden ist), wonach das Recht des Staates, dem ein Mensch angehört (= dessen Staatsangehörige/r sie/er ist), u.a. für personenstandsrechtliche Fragen maßgeblich ist (Personalstatut einer natürlichen Person).

Das heißt, selbst wenn österreichische Behörden hier zuständig wären - was sie sie laut öster. Personenstandsgesetz 2013 eh nicht sind -, müssten sie das deutsche TSG anwenden.
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RE: DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexuali
Beitrag #15
Ich gehe davon aus, dass die Ö Behörden das gleiche/ähnliche für zB Deutsche wie für Österreicher tun, wenn augenscheinlich ist, dass sich diese in Ö niederlassen wollen bzw das gemacht haben; Also Nachweise über "ordentlichen" Wohnsitz (Meldung) und Beschäftigung (oder nach zB einer Kündigung soziale Unterstützung (AMS, etc pp))...

Wir hatten vor einiger Zeit einen jungen in Ungarn geborenen TransMann, der zwar quasi ein Leben lang in Ö/Wien schon lebt (und Ö Staatsbürger ist), aber auch die (Geburts-) Dokumente in Ungarn (aAdW) liegen hatte - aber vom Wr. Magistrat volle Unterstützung bekam; Nachtrag: newt ists gewesen: PÄ/ Ungarn

Nach nur einem Monat erscheint mir das zwar auch ein bisschen früh, aber Mia wird da sicherlich noch nachbohren...
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RE: DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexuali
Beitrag #16
(28.07.2015, 13:12)Bonita schrieb: [hier gekürzt] Wir hatten vor einiger Zeit einen jungen in Ungarn geborenen TransMann, der zwar quasi ein Leben lang in Ö/Wien schon lebt (und Ö Staatsbürger ist), aber auch die (Geburts-) Dokumente in Ungarn (aAdW) liegen hatte - aber vom Wr. Magistrat volle Unterstützung bekam; [hier auch gekürzt]

Die entscheidenden Punkte hier sind "ein Leben lang in Ö/Wien schon lebt" und "(und Ö Staatsbürger ist)" - dann ist es kein Problem. Anwendbarkeit österreichischen Rechts und Zuständigkeit der österreichischen Personenstandsbehörden waren gegeben, nur die Geburtsregistrierung war in Ungarn (und die Beschaffung von Nachweisen daher etwas komplizierter).

Durch die Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich kann sich m.E. kein/e Deutsche/r, von Doppelstaatsbürgerschaften mal abgesehen, der Anwendbarkeit deutschen Rechtes und der Zuständigkeit deutscher Behörden bei der PÄ entziehen. Egal wie lange sie/er sich hier aufhält.
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RE: DE: Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexuali
Beitrag #17
Anscheinend habens aber einige gemacht bzw geschafft?!

(28.07.2015, 13:12)Bonita schrieb: Ich gehe davon aus, dass die Ö Behörden das gleiche/ähnliche für zB Deutsche wie für Österreicher tun, wenn augenscheinlich ist, dass sich diese in Ö niederlassen wollen bzw das gemacht haben; Also Nachweise über "ordentlichen" Wohnsitz (Meldung) und Beschäftigung (oder nach zB einer Kündigung soziale Unterstützung (AMS, etc pp))...
...
Nach nur einem Monat erscheint mir das zwar auch ein bisschen früh, aber Mia wird da sicherlich noch nachbohren...

EU-Bürger haben doch in anderen EU-Staaten fast die selben Rechte wie jeweilige Staatsbürger (jedenfalls bis aufs Wählen)...

(28.07.2015, 13:12)Bonita schrieb: ... Ö Behörden das gleiche/ähnliche für zB Deutsche wie für Österreicher tun, wenn ...

Wobei es aber sicherlich fraglich ist, ob bzw wie schnell dann die Deutschen Behörden die neuen - Österreichischen - Dokumente anerkennen bzw übertragen - sehr wahrscheinlich muss man bei einer Rückkehr nach Deutschland dann dennoch den Deutschen Weg gehen, unabhängig davon, was man in Österreich erreicht hatte...
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Stuttgarter Erklärung - Menschenrechtskonforme Behandlung Trans-/Intersexualität
Beitrag #18
Müssen sie: im Ausland lebende deutsche Transsexuelle müssen ihren Antrag auf Änderung des Vornamens- und Geschlechtseintrags beim Amtsgericht Berlin-Schönberg stellen. Damit wird ein ganz normales Verfahren nach dem deutschen TSG eröffenet und alles was außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets geändert wurde wird damit irrelavant.

Deutsche Behörden werden solche Änderungen einfach nicht anerkennen, weil sie sich nach deutschem Recht richten und das sieht eine Änderung der Einträge nur nach einem Gerichtsurteil vor.

Der selbe Fall wie bei der Homo-Ehe:
Im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen zwischen zwei Deutschen werden in Deutschland auch nicht anerkannt, weil das deutsche Recht sowas nicht zuläßt.
Wenn das alles so einfach wäre, dann würden sich wahrscheinlich jede Menge deutsche Homosexuelle im Ausland legal verheiraten lassen und die dort rechtsgültige Ehe einfach in Deutschland nachtragen lassen.

Wäre echt cool, wenn man die lokale Rechtssprechung einfach so mit über die Grenzen nehmen könnte, weil man irgendwo gemeldet ist. He, mein Auto ist bei einer deutschen Kfz-Stelle auf einen deutschen Halter zugelassen, wäre doch echt was feines, wenn ich aufgrund dieser Tatsache überall auf der Welt nur nach der deutschen Strassenverkehrsordnung bewertet werden würde. Kein generelles Tempolimit auf der Autobahn, egal wo ich fahre oder ich müßte niemals Maut bezahlen.
Tja, nur funktioniert das so nicht und genauso ist es mit den Änderungen, die kann man auch nicht einfach so mitnehmen.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
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