Beitrag #2
05.11.2011, 16:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2011, 17:45 von Mike-Tanja.)
Liebe TAnja,
Danke für das Zitat
Ich hätte es auf die Schnelle nicht geschafft den Paragraph zu nennen.
Genitalverstümmelung und Kastration sind juristisch doch etwas anderes als ein Brustaufbau. Ich denke, dass alle GaOPs unter diesen §90 Abs 3 fallen. Ausjudifiziert würde es sicher wenn sich die erste Reuepatientin ein Taschengeld verdienen möchte. Wenn die medizinische Indikation wegfällt - so denke ich - wird's GaOPs nur mehr in Hinterhöfen geben. Das Risiko es offen zu machen wäre für seriöse Ärzte zu hoch.
Danke für das Zitat
(05.11.2011, 15:03)Mike-Tanja schrieb: § 90 Abs 3 StGB (nicht-einwilligungsfähiges Verbot der das sexuelle Empfinden beeinträchtigenden Genitalverstümmelung, "Lex Anti-Clitoris-Beschneidung") wurde diesbezüglich, so weit ich einen Überblick habe, noch nie ausjudiziert.
Ich hätte es auf die Schnelle nicht geschafft den Paragraph zu nennen.
Genitalverstümmelung und Kastration sind juristisch doch etwas anderes als ein Brustaufbau. Ich denke, dass alle GaOPs unter diesen §90 Abs 3 fallen. Ausjudifiziert würde es sicher wenn sich die erste Reuepatientin ein Taschengeld verdienen möchte. Wenn die medizinische Indikation wegfällt - so denke ich - wird's GaOPs nur mehr in Hinterhöfen geben. Das Risiko es offen zu machen wäre für seriöse Ärzte zu hoch.