Rechtsfragen rund um die gaOP
RE: Rechtsfragen rund um die gaOP
Beitrag #4
(05.11.2011, 17:40)Angelika schrieb:
(05.11.2011, 16:29)Eva schrieb: Ich hätte es auf die Schnelle nicht geschafft den Paragraph zu nennen.
Genitalverstümmelung und Kastration sind juristisch doch etwas anderes als ein Brustaufbau. Ich denke, dass alle GaOPs unter diesen §90 Abs 3 fallen. Ausjudifiziert würde es sicher wenn sich die erste Reuepatientin ein Taschengeld verdienen möchte. Wenn die medizinische Indikation wegfällt - so denke ich - wird's GaOPs nur mehr in Hinterhöfen geben. Das Risiko es offen zu machen wäre für seriöse Ärzte zu hoch.

Liebe Eva!

Bedeutet das jetzt, dass sich TransX in Zukunft dafür einsetzen wird, dass es keine GA-OP´s mehr gibt? Oder wird TransX gemeinsam mit uns dafür kämpfen, dass die gute Qualität der Behandlungen in Österreich erhalten und noch verbessert wird?

Es ist für mich eine Horrorvorstellung, dass die Betroffenen wieder gezwungen sein könnten das volle Risiko von Pfuschoperationen auf irgendwelchen Küchentischen, verbunden mit der zu erwartenden minderen Qualität in Kauf zu nehmen, so sie finanziell nicht in der Lage sind sich eine GA-OP in Thailand zu leisten.

Nein, das darf nicht passieren. Hier sind wir alle gemeinsam aufgerufen dafür Sorge zu tragen, dass dieses Szenario nicht eintritt.

Ich verspreche, dass sowohl Trans-Austria, als auch die SoHo alles in ihrer Macht stehende tun werden, damit es nicht dazu kommt.

Immer diese JuristInnen, ich hab die Nase voll von Pragraphen!
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