Beitrag #90
23.04.2012, 16:59
(23.04.2012, 03:08)Neira schrieb: Ja es ist wie es ist und es ist eben alles vom Gesetz abhängig, und wer nach Thailand fliegt um sich dort operieren zu lassen ohne jede Genehmigung oder Zustimmung durch den Staat Österreich verstösst meiner Meinung nach gegen Österreichische Gesetze und fällt meiner Meinung nach unter das Strafrecht so eine Person infolge eines derartigen Eingriffes der Prostituton nachgeht,
Hier muss ich einmal etwas klarstellen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Wer nach Thailand fliegt und sich dort operieren lässt, verstößt gegen kein einziges österreichisches Gesetz, also auch und vor allem nicht gegen das Strafgesetzbuch.
Es ist lediglich so, dass die KK nicht verpflichtet sind Operationen im Ausland zu bezahlen. Meistens wird jedoch aber trotzdem ein kleiner Kostenbeitrag geleistet.
Wenn eine Person der Prostitution nachgeht, oder besser ausgedrückt als SexarbeiterIn arbeitet, so unterliegt er/sie diversen rechtlichen Bestimmungen. In Wien z. B. dem Wiener Prostitutionsgesetz. Er/Sie ist verpflichtet sich regelmäßig ärztlich untersuchen zu lassen, und das Gewerbe nur dort auszuüben, wo es nicht gesetzlich verboten ist (in Wien z. B. ist Prostitution im Wohngebiet untersagt).
Inwieweit Einkommenssteuer bzw. Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind, ergibt sich aus den entsprechenden Bestimmungen.
Und dabei ist es egal ob es sich um einen Mann, eine Frau oder eine TS handelt, die diesem Gewerbe nachgeht.
(23.04.2012, 03:08)Neira schrieb: Also als Arzt würde Ich für solche Personen nur Notoperationen mit nicht vorhersehbarem Ergebnis durchführen, dieses so diese Menschen mir unter das Messer kommen würden aufgrund Ihrer Verstümmelungen welche diese Personen sich in Thailand oder sonsig Illegal zufügen liesen, zuvor würde Ich natürlich vom Gesetzgeber abgezeichnet ein Gesetz befolgend dieses erst nach der Unterschriftsleistung eines derartigen Notfallpatienten oder nach erfolgter Gesetzlicher Aufforderung tätigen um dem Gesetz folgend meine Pflicht als Arzt zur Rettung aber auch zum Schutze von Leben zu erfüllen, aber auch um den Gesetzen des Staates Österreich gerecht zu werden diesen Gesetzen auch Rechnung tragen die Gesetze einhaltend diese Gesetze auch befolgen nach einer Vorherigen Psychologischen aber auch Gesellschaftlichen Befunderhebung alle Gesetze befolgend diese Gesetze einhaltend folgeleistungen eindeutig den Gesetzen entprechend nur leisten.
Für die ÄrztInnen gilt der Hypokratische Eid. Es ist unerheblich ob sich jemand in Thailand oder anderswo hat operieren lassen. Wenn ärztliche Hilfe angezeigt ist, hat der Arzt / die Ärztin diese zu leisten.
Ob hiesige ÄrztInnen aber bei Komplikationen nach einer GA-OP, die nach der CF-Methode a la Dr. Suporn durchgeführt worden ist, wirklich helfen können, kann ich nicht beurteilen.
Fakt ist aber auch, dass die Behandlungsrichtlinien für TS lediglich Empfehlungen, aber kein bindendes Gesetz sind.
Fehlende Psychotherapie vor Durchführung der GA-OP stellt daher keinen Gesetzesverstoß dar.
Weiters ist die Personenstandsänderung mit erfolgter GA-OPdeafgkto bereits eingetreten. Die Verweigerung der rechtlichen Anerkennung operierter TS im anderen Geschlecht wegen fehlender Psychotherapei wäre somit gesetzeswidrig.
(vgl. Urteil des VfGH von 2006 [Aufhebung TS-Erlass 1996], sowie Urteil des EGMR von 2002 [Goodwin vs. UK])
Dass die begleitende Psychotherapie bei TS auf dem Weg ins andere Geschlecht trotzdem sehr sinnvoll und empfehlenswert ist, muss aber trotz oben angemerktem gesagt werden.
(23.04.2012, 03:08)Neira schrieb: dieses würde Ich so tun um den wirklich Kranken aber auch Gesetzlich berechtigten Österreichern nicht die Behandlungsmöglichkeiten in den Spitälern zu verlegen mit Menschen welche sich verstümmeln liesen in Thailand oder sonstig wo,
um dann in Österreich alle Gesetze für eine mögliche GaOP umgehend sich zu einer Suppertunte auffriesieren lassen zu können auf Kosten der GKK,
EINE GA-OP IST KEINE VERSTÜMMELUNG!!!!!
Und zwar weder hier, noch in Thailand, oder irgendwo anders auf der Welt.
Ein Mensch, der ärztlicher Hilfe bedarf, und zwar egal weswegen, verlegt niemandem eine Behandlungsmöglichkeit in einem Spital.
Und letztlich gibt es in Österreich kein einziges Gesetz, dass die Voraussetzungen für eine GA-OP regelt.
Tja, und wer schon die Erfahrung gemacht hat von einer GKK mehr bezahlt zu bekommen, als HRT und GA-OP, also z. B. einen Brustaufbau, der weiß, dass sich niemand auf Kosten der KK zur Supertunte auffrisieren lassen kann. So etwas bezahlt keine KK.
(23.04.2012, 03:08)Neira schrieb: Dabei im besonderen dadurch im speziellen solche Personen auch noch jene welche in Österreich alle Gesetze einhalten um überhaupt an eine GaOP zu gelangen auch schädigen und beschädigen,
diese Schädigung nicht nur erfolgt an Ansehen Ruf oder einer möglichen Gesellschaftlichen Stellung, durch die Schaffung von Vorurteilen gegenüber Transgendern sondern auch dadurch das diese oder solche Personen suchen würden über eine GaOP Ein aber auch Zugang zu erhalten in das Rotlichtmilleu um in diesem einem möglicherweise angestrebten Broterwerb nachgehen zu wollen.
Da es in Österreich keine Gesetze zur Erlangung einer GA-OP gibt, kann auch niemand welche einhalten oder dagegen verstoßen.
Wer sich auf eigene Kosten in Thailand oder anderswo operieren lässt, schädigt damit vielleicht das eigene Geldbörsel, sonst aber niemand.
Weder der Ruf von Transgendderpersonen wird geschädigt, noch werden dadurch Vorurteile geschaffen.
Tja und wer meint dem Broterwerb als SexarbeiterIn nachgehen zu müssen, darf dies tun, solange er/sie sich an die diese Materie betreffenden Gesetze hält.
(23.04.2012, 03:08)Neira schrieb: Eine Schädigung durch GaOP Touristen an den Transidenten Transsexuellen Menschen Österreichs erfolgt indirekt aber auch direkt.
Dieses dadurch das diese Menschen welche ganz normale Transidente Menschen, Menschen welche Ehrlich Fleissig ehrenwert aber auch ehrbar sind in und mit allem welches diese Menschen ausmacht, den Alltags Gesellschaftlichen Möglichkeiten Transparent kaum nachgehen können so bekannt irgend etwas!
Diese Gesetzesgetreuen Menschen jedoch Menschen sind welche alle Gesetze einhaltend damit rechnen müssen Gesellschaftlich in angestammter Gesellschaft Schaden zu nehmen einerseits, andererseits so überhaupt ein möglicherweise notwendiger Eingriff oder gar eine Operation aus welchen Gründen auch immer notwendig ist diese nur schwer bewilligt erhalten
Nein es wird niemand dadurch geschädigt.
(23.04.2012, 06:46)jasmin conny schrieb: Auch wenn man sich nicht auf Gedankenspiele einlassen möchte, zwingend hat Körperliches nichts mit dem Verhalten zu tun. Sprich ein Mann oder Frau haarig, muskulös, mit männlichen Gesichtszügen, in männlichem Gewand kann in Verhalten und Wesen eine Verkörperung reiner Weiblichkeit sein. Ein Mann oder Frau haarlos, mit ausgiebig weiblichen Rundungen, weichen geschminkten Gesichtszügen, in Kleid und Stöckelschuhen kann in Charakter und Verhalten wiederum ein reiner Mann sein. Die körperlichen Merkmale von Mann und Frau sind mal grundsätzlich neutral zu sehen und sagen von vornherein nichts über unser Wesen aus. Leider werden wir aber nach dem Äußeren einem Geschlechtstypus zugeordnet und in Rollenerwartungen gezwungen ohne uns dagegen zu wehren, und sehen deshalb den Körper als Objekt unserer Wünsche und Hoffnungen. Inwieweit die Anpassung an ein Geschlecht jetzt eine Kapitulation und darüber hinaus sogar Bestärkung dieser Rollenerwartungen ist, finde ich wäre sicher einige Überlegungen wert.
Nein, nicht alles was im Rollenverhalten weiblich oder männlich sit, ist erlernt und sozialisiert.
Viele Dinge scheinen geschlechtstypisch angeboren zu sein.
Denn wie anders wäre es zu erklären, dass ich im Zuge meiner seinerzeitigen männlichen Sozialisierung viele männliche Verhaltensmuster erlernen musste, um der gesellschaftlich erwarteten Rolle gerecht zu werden, was eh nie vollständig funktioniert hat, nach meinem Coming Out aber nur einfach aufhören musste "einen Mann zu spielen", aber es nicht nötig hatte weibliche Verhaltensmuster zu erlernen, weil die ganz einfach da waren, als ich endlich, meiner Natur entsprechend, als Frau leben durfte?
Ich musste also nicht meine Verhaltensmuster ändern, sondern lediglich meinen Körper an das Geschlecht anpassen lassen, dass in mir selbst schon immer da gewesen ist.