Beitrag #27
23.04.2012, 20:14
Also wir leben zum Glück in Österreich wo ein großer Teil der Kosten der Geschlechtsangleichung im Fall TS von den KK übernommen werden.
Und ich bin zuversichtlich, dass wir es auch bald wieder geschafft haben, dass der Brutaufbau von den KK bezahlt werden muss. Im Punkt 3.6.6 auf Seite 86 des 35. Berichts der Volksanwaltschaft (2011), der derzeit im Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen des Bundesrates liegt, stellt die Volksanwaltschaft folgendes fest:
"Die Kostenübernahme für eine Brustaufbau-Operation bei Transgenderpersonen darf nicht verweigert werden, wenn durch das fehlende Brustwachstum massive psychische Probleme bei den Betroffenen auftreten."
Die Volksanwaltschaft erblickt in der Verweigerung der Kostenübernahme eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung bzw. Geschlechtsidentität.
Ich bin überzeugt, dass es nun möglich ist mit dieser klaren Aussage den KK gegenüber zu argumentieren.
Nachzulesen unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/I...ndex.shtml 2. Hauptdokument Teil 1
Und ich bin zuversichtlich, dass wir es auch bald wieder geschafft haben, dass der Brutaufbau von den KK bezahlt werden muss. Im Punkt 3.6.6 auf Seite 86 des 35. Berichts der Volksanwaltschaft (2011), der derzeit im Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen des Bundesrates liegt, stellt die Volksanwaltschaft folgendes fest:
"Die Kostenübernahme für eine Brustaufbau-Operation bei Transgenderpersonen darf nicht verweigert werden, wenn durch das fehlende Brustwachstum massive psychische Probleme bei den Betroffenen auftreten."
Die Volksanwaltschaft erblickt in der Verweigerung der Kostenübernahme eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung bzw. Geschlechtsidentität.
Ich bin überzeugt, dass es nun möglich ist mit dieser klaren Aussage den KK gegenüber zu argumentieren.
Nachzulesen unter: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/BR/I...ndex.shtml 2. Hauptdokument Teil 1