Rechtsfragen rund um die gaOP
RE: Rechtsfragen rund um die gaOP
Beitrag #8
(10.11.2011, 13:36)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Als Chirurg würde ich daher in so einer Situation, sprich ohne rechtlicher Absicherung, dass mein Tun straffrei wäre, nicht mal einen Finger rühren, sondern versuchen auf der sicheren Seite zu bleiben. [hier auch]
Verständlich, aber die Situation wäre nicht so verschieden von der, in der etwa diverse plastische Chirurgen schon jetzt sind.

Die haben immer wieder Patient/inn/en mit Wünschen, die Erwägungen zur Frage "sittenwidrig oder nicht?" erforderlich machen. In einem anderen Forum bin ich etwa (virtuell) einem Mann begegnet, der sich Brustimplantate einsetzen hat lassen, ohne sich selbst als Transgender zu definieren (ist wohl eine spezielle Form von Fetischismus). Gut, das ist (bei nochmaliger Inkaufnahme des OP-Risikos) reversibel, aber hier könnte man die Frage stellen, ob nach österreichischem Recht die Einwilligung in eine solche Operation nicht wegen Sittenwidrigkeit unwirksam wäre (der Operateur würde diesfalls mindestens wegen schwerer Körperverletzung zu bestrafen sein).

Das wäre eine Abwägung zwischen Selbstbestimmung und dem sozialen Anspruch, den Einzelnen vor "unsinnigen" oder "kranken" Entscheidungen zu schützen (vgl. aber heutzutage als erlaubt geltende Piercings, Tätowierungen und BDSM-Praktiken). Wenn man sich an das eingangs des Threads von mir zitierte Urteil erinnert, war der OGH bei schweren Körperverletzungen ohne medizinische Indikation da bisher anscheinend eher streng und fürsorglich. Aber das muss ja nicht immer so bleiben, und es gibt dazu auch nur sehr wenig Rechtsprechung.

Der Mann hat, iirc, in Deutschland gewohnt, wo er es machen hat lassen, weiß ich nicht, jedenfalls nicht in Österreich.
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