Rechtsfragen rund um die gaOP
RE: Rechtsfragen rund um die gaOP
Beitrag #10
(11.11.2011, 00:24)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Und ich erblicke eben im § 90 Abs. 3 StGB eine massive Gefahr für jene TS, die eine GA-OP brauchen. Auch wenn damals der Gesetzgeber es bei der Formulierung anders gemeint hat und auf andere Eingriffe abgezielt hat.
Darf ich dir zum Trost und zur Beruhigung die weisen Worte ans Herz legen, die der "gute" Kaiser Franz I. anno 1811 als § 6 samt Randschrift in sein Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch hat schreiben lassen (Unterstreichungen von mir):
Zitat:Auslegung.

§ 6. Einem Gesetze darf in der Anwendung kein anderer Verstand beygelegt werden, als welcher aus der eigenthümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhange und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet.

Das gilt heute noch und gilt heute noch als ganz allgemeiner Maßstab dafür, wie generell-abstrakte Normen (inbesondere Gesetze und Verordnungen) zu interpretieren sind. Es wäre daher falsch, aus § 90 Abs 3 StGB die Strafbarkeit von gaOPs abzuleiten, weil eine ganz andere "klare Absicht des Gesetzgebers" aus der Entstehungsgeschichte der Norm "hervorleuchet" (mit oder auch ohne "Krankheitswertigkeit" des Transexualismus).

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