Beitrag #64
01.06.2012, 19:32
Hilde Du musst hier zwioschen Deutschland und Österreich unterscheiden.
In Deutschland erfolgen VÄ und PÄ durch Gerichtsbeschluss des örtlich zuständigen Amtsgerichtes, und zwar die VÄ nach § 1 TSG (Transsexuellengesetz) und die PÄ nach § 8 TSG.
Bei uns in Österreich erfolgt die PÄ nach § 16 PStG (Personenstandsgesetz) durch das Standesamt, welches seinerzeit die Geburt beurkundet hat, und die VÄ nach NÄG (Namensänderungsgesetz) durch die für den aktuellen Wohnort zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, bzw. Magistrat einer Statutarstadt).
In Österreich sind beides also reine Verwaltungsverfahren, währenmd es in Deutschland Gerichtsverfahren sind.
Der Hauptunterschied sind vor allem sie Kosten, die in Österreich nur einen Bruchteil jener Kosten betragen, die in Deutschland bezahlt werden müssen.
In Deutschland erfolgen VÄ und PÄ durch Gerichtsbeschluss des örtlich zuständigen Amtsgerichtes, und zwar die VÄ nach § 1 TSG (Transsexuellengesetz) und die PÄ nach § 8 TSG.
Bei uns in Österreich erfolgt die PÄ nach § 16 PStG (Personenstandsgesetz) durch das Standesamt, welches seinerzeit die Geburt beurkundet hat, und die VÄ nach NÄG (Namensänderungsgesetz) durch die für den aktuellen Wohnort zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, bzw. Magistrat einer Statutarstadt).
In Österreich sind beides also reine Verwaltungsverfahren, währenmd es in Deutschland Gerichtsverfahren sind.
Der Hauptunterschied sind vor allem sie Kosten, die in Österreich nur einen Bruchteil jener Kosten betragen, die in Deutschland bezahlt werden müssen.