Beitrag #112
17.06.2012, 00:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2012, 00:02 von Mike-Tanja.)
@Yuna, @Miss Steffi:
Das war die Erklärung,
Das war die Erklärung,
- welche Rechtsfolgen sich im Leistungsrecht der Sozialversicherung an die tatbestandsmäßige Unterscheidung knüpfen, und
- was den persönlichen Unterschied ausmacht.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -