Beitrag #41
24.07.2012, 23:54
Zur Depathologisierung gibt es einen eigenen Thread und dort habe ich mehrfach geschrieben, dass F64.0 und F64.2 so lange beibehalten werden muss, bis die Kostenübernahme der Behandlungen von TS durch die Sozialversicherungsträger durch andere Rechtsregeln sichergestellt ist
Trans-Austria hat dazu sogar eine Unterschriftenliste aufgelegt, die als PDF-Datei auf der Trans-Austria Homepage heruntergeladen werden kann.
Trans-Austria hat dazu sogar eine Unterschriftenliste aufgelegt, die als PDF-Datei auf der Trans-Austria Homepage heruntergeladen werden kann.