Beitrag #2
22.11.2011, 21:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2012, 10:03 von Mike-Tanja.)
(16.11.2011, 16:55)Angelika schrieb: Das ist eine sehr gute Nachricht.
Allerdings ist aus der Aussendung des RKL nicht ersichtlich ob es sich hier um einen Einzelfall gehandelt hat, oder ob sich das auf einen Magistratserlass, bzw. eine interne Dienstanweisung der MA 35 stützt.
Das zu wissen wäre aber für alle anderen wichtig, die vor dem gleichen Problem stehen.
(15.11.2011, 18:11)ChrissieWien schrieb: heutige Aussendung des Rechtskomitee Lambda:
[hier gekürzt, Unterstreichung von Mike-Tanja] Die Stadt Wien hat nun jener Transfrau, die vor dem VwGH gewonnen hatte, eine Heiratsurkunde ausgestellt, in der sie – entgegen der Verordnung der Innenministerin – an zweiter Stelle angeführt ist. [Rest gekürzt]
Ich würde davon ausgehen, dass der Magistrat Wien als Personenstandsbehörde damit bloß im Anlassfall den der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Zustand herstellen wollte (wie es § 63 Abs 1 VwGG anordnet).
Da es hier um mittelbare Bundesverwaltung geht, besteht Bindung an Weisungen der Bundesministerin für Inneres. Es wäre daher aus meiner Sicht auch nicht zu empfehlen, per magistratsinternem Erlass, Dienstanweisung oder Rundschreiben etwas anzuordnen, das der Herrengasse möglicherweise akurat wider den Strich gehen muss. Damit provoziert man nur, dass sich das BMI in einem politisch bedingten Trotzwinkel einbunkert, statt auf sinnvolle Kompromisse einzugehen.
Ein solcher könnte z.B. darin bestehen, dass den Personenstandsbehörden eben keine Weisung aus der Herrengasse gegeben wird, der Magistrat Wien daher Handlungsspielraum behält. Dann würde es reichen, allen Beamt/inn/en die Ansicht des VwGH zur Kenntnis zu bringen. Die wissen dann schon, was zu tun ist.
Dies beruht auf der Erfahrung, dass sich Politiker eher von einem Höchstgericht etwas vorschreiben lassen, als Ideen des politischen Gegners zu übernehmen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -