Beitrag #16
31.07.2012, 18:42
Nun, es gibt ein Urheberechtsgesetz (BGBl Nr. 111/1936 in der Fassung von BGBl I Nr. 58/2010 vom 27. Juli 2010). Dort ist festgelegt welche Rechte ein(e) AutorIn an ihrem Werk hat, und wer befugt ist, Das Werk oder Teile daraus zu verwenden.
Nachzulesen unter Rehtsinformationssystrem des Bundes - Urheberrechtsgesetz.
Ich denke nicht, dass diese gesetzliche Bestimmung durch globale Forenregeln, die beim Akt der Anmeldung nicht einmal zwingend als gelesen zu kennzeichen sind, abgeändert oder eingeschränkt werden können.
Im Zweifelsfall bin ich überzeugt, dass sich jede/jeder RichterIn an den Gesetzestext halten würde, und der entsprechende Paragraph der Forenregeln keine Gültigkeit hätte.
Aber ich bin Technikerin und keine Juristin. Nur wenn frau immer wieder liest, welche Abstandszahlungen von Anwälten im Fall von Urheberrechtsverletzungen eingefordert werden, dann bin ich überzeugt, dass Danielles Bitte stattgegeben werden sollte.
Nachzulesen unter Rehtsinformationssystrem des Bundes - Urheberrechtsgesetz.
Ich denke nicht, dass diese gesetzliche Bestimmung durch globale Forenregeln, die beim Akt der Anmeldung nicht einmal zwingend als gelesen zu kennzeichen sind, abgeändert oder eingeschränkt werden können.
Im Zweifelsfall bin ich überzeugt, dass sich jede/jeder RichterIn an den Gesetzestext halten würde, und der entsprechende Paragraph der Forenregeln keine Gültigkeit hätte.
Aber ich bin Technikerin und keine Juristin. Nur wenn frau immer wieder liest, welche Abstandszahlungen von Anwälten im Fall von Urheberrechtsverletzungen eingefordert werden, dann bin ich überzeugt, dass Danielles Bitte stattgegeben werden sollte.