Beitrag #49
03.08.2012, 16:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.08.2012, 16:31 von Mike-Tanja.)
(03.08.2012, 08:35)Danielle schrieb: Fürchtet man die öffentliche Meinung (immerhin 60 Leser in einer Stunde) sosehr daß der Beitrag von mir,in Rechtliches und Transpolitisches, wirklich wie schon meinerseits vorausahnend angekündigt dort sofort gelöscht werden mußte.????
Was soll diese versteckspielen???
(03.08.2012, 06:51)Danielle schrieb: DIESER BEITRAG WIRD SICHER BALD WIEDER VERSCHOBEN;WETTEN??
[Moderationseingriff: In der Tat. Und der Rest ist gelöscht worden, da es sich um ein nicht erlaubtes Doppel- oder Crossposting (Inhalt gleich wie PID # 21678, siehe oben, Punkt 8.5.1 der Forumsregeln) gehandelt hat. Diskussionen über urheberrechtliche Fragen und die Forumsregeln sind Interna, gehören daher ins Forum "Internes"; Mike-Tanja, 3.8.2012, 08:40 AM]
Diskusionen über öffentliches Recht gehören der Öffentlichkeit,oder schließen die Forumsregeln diese davon auch aus????Das Leserinteresse allein bestätigt die öffentliche Anteilnahme,willst du das durch deine Verschiebung nach Internes so verhindern? Welche Peinlichkeit willst du dir dadurch ersparen ? Àntworte mir lieben auf "Urheberpersönlichkeitsrechte",siehe oben statt hier den Verschubbahnhof zu betreiben:
Aber gerne doch, liebe Danielle!
Nach dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG), BGBl. Nr. 111/1936 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2010, gibt es nur ein unveräußerliches, unverzichtbares derartiges Recht, nämlich das auf Nennung als Urheber/in (§ 19 Abs. 2 UrhG).
Alles andere ist weitgehend disponibel, kann also vertraglich z.B. auf andere übertragen werden, geschieht dies (i.d.R. entgeltlich), spricht man korrekt aus der Sicht der Urheberin von der Verfügung über ihre Verwertungsrechte, aus der Sicht des Erwerbers (Verlag, Filmproduzent, etc.) von erworbenen Werknutzungsrechten.
Der Kern des Urheberrechts - ich gehe dabei stets vom Muster-Fall eines urheberrechtlichen Sprachwerks aus - kann nach österreichischem Recht nur vererbt werden, die Verwertungsrechte kann man natürlich stets verkaufen, und sie machen auch den eigentlich wertvollen Teil der Sache (eben das fast schon sprichwörtliche "Copyright") aus.
Natürlich kann eine Autorin ihren Namen zurückziehen, natürlich kann sie einer Veröffentlichung widersprechen, aber dann verstößt sie gegen eine Abmachung, auf die sie ihr Wort gegeben hat - so etwas nennt man auch "Vertrag" -, und im "wirklichen Leben" zahlt sie dann deswegen eine hohe Vertragsstrafe/Pönale - oder glaubst du, ein Verlag, der dein Buch drucken hat lassen, stampft die Auflage gratis ein (und sammelt vielleicht auch noch alle bereits verkauften Bücher wieder ein!), wenn du es dir anders überlegt hast?
Du hast hier durch unmissverständliche Zeichen ("per Mausklick") einen Vertrag mit der Betreiberin geschlossen - auch diese Lektion aus dem "wirklichen Leben" solltest Du dir gut merken! - und deine Zustimmung gegeben, dass wir dein Werk mit deiner Zustimmung (durch Klicken auf die "Thema/Antwort schreiben"-Taste) der Öffentlichkeit zugänglich machen, und dieser Öffentlichkeit nicht-kommerzielle Werknutzungsrechte eingeräumt.
Ich habe dich freundlicherweise und mittels privater Nachricht darauf aufmerksam gemacht, dass du bei der Veröffentlichung von Auszügen aus deinem geplanten Buch aufpassen solltest, um nicht Schwierigkeiten mit deinem Verlag oder bei der Suche nach einem Verlag zu bekommen.
Deine Reaktion war, ein Riesengeschrei zu veranstalten, die Betreiberin, mich und das Forumsteam diverser unethischer und gefühlloser Akte zu beschuldigen, vor allem laut auf alle in Reichweite stehenden Schlaginstrumente zu dreschen und uns allen Stress zu machen, statt mit der Betreiberin und dem Forumsteam in Ruhe eine Lösung zu suchen! Niemand will dir etwas wegnehmen! Wie ich geschrieben habe, dient die CC-Lizenz und die Ablehnung von Copyright-Vorbehalten in einem wesentlichen Punkt auch dem Selbstschutz und dem Schutz anderer User/innen.
Über die Löschung deiner Texte sind wir immer verhandlungsbereit gewesen! Du hast das nur bisher nicht öffentlich zur Kenntnis genommen.
Ich bin gespannt, ob du das dann auch bei Verhandlungen mit deinem Verlag so machen wirst? Eher nicht, denn Verlage verhandeln nicht mit namenlosen Jung-Autorinnen, die diktieren denen einfach ihre Bedingungen, und wenn wer öffentlich dagegen motzt und Gift und Galle spuckt, dann heißt es auch schon "Baba, lieber Buchvertrag!"
In mir persönlich hat das vor allem den Verdacht geweckt, dass dein Talent vielleicht nicht ganz mit deinem Ego mithalten kann.
Den Rest (betreffend "Öffentlichkeit des Forum Internes" und "Lehrgeld für Autorinnen") haben dir bereits Jasminchen und Shabana erläutert.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -