Beitrag #3
05.08.2012, 17:00
Nun, die Antwort ist sehr einfach. Du kannst das nicht machen lassen, und Du wirst in Österreich auch keinen Arzt finden, der das macht. Denn es ist schlichtweg verboten.
Dazu § 90 StGB (BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001)
Damit es überhaupt möglich ist GA-OP´s durchzuführen bedarf es einerseits des Vorliegens einer Diagnose TS nach F 64.0 ICD 10, sowie der Erfüllung der in den Behandlungsrichtlinien vorgegebenen Kriterien.
Dazu § 90 StGB (BGBl. Nr. 60/1974 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2001)
Zitat:Einwilligung des Verletzten
§ 90. (1) Eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt.
(2) Die von einem Arzt an einer Person mit deren Einwilligung vorgenommene Sterilisation ist nicht rechtswidrig, wenn entweder die Person bereits das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat oder der Eingriff aus anderen Gründen nicht gegen die guten Sitten verstößt.
(3) In eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, kann nicht eingewilligt werden.
Damit es überhaupt möglich ist GA-OP´s durchzuführen bedarf es einerseits des Vorliegens einer Diagnose TS nach F 64.0 ICD 10, sowie der Erfüllung der in den Behandlungsrichtlinien vorgegebenen Kriterien.