Beitrag #1
08.08.2012, 18:12
Ich habe gehört, daß zumindest in Deutschland nach der Personenstandsänderung die Versicherungsnummer der Pensionsversicherungsanstalt geändert werden soll,da Männer und Frauen verschiedene Nummern haben. Sie wird leider von der PVA selten von alleine durchgeführt, da es dann wegen der Unterschiede des Renteneintrittalters von 63 und 65 Jahren zwischen Frauen und Männern zu Nachzahlungen der Rente bzw. zu einen früheren Rentenbeginn kommen kann. In manchen Fällen kann dann auch die Minderung der Rente wegfallen,wenn man Frühzeitiger in Rente/Pension gegangen ist.
Wer kann dazu etwas schreiben ? und wie ist die Rechtslage auch in Österreich?
Wer kann dazu etwas schreiben ? und wie ist die Rechtslage auch in Österreich?