Änderung der Versicherungsnummer nach der Personenstandsänderung und deren Folgen
RE: Änderung der Versicherungsnummer
Beitrag #5
(08.08.2012, 18:31)Shabana schrieb: Bei uns gilt bei MzF nach erfolgter GA-OP und dokumentarischer Standesänderung das weibliche Pensionsalter, von derzeit 60 Jahren.
Richtig ist: Bei Pensionsantritt gilt für die Pensionsbemessung das eingetragene Geschlecht, egal ob und wann es auch korrigiert wurde. Mit GA-OPs hat das nichts zu tun.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Änderung der Versicherungsnummer - von Shabana - 08.08.2012, 18:31
RE: Änderung der Versicherungsnummer - von Eva - 10.08.2012, 17:47

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