Beitrag #32
16.08.2012, 08:15
(15.08.2012, 23:21)Yuna schrieb: Du vergisst, dass sie nur einen Bürge sucht. Dem Bankmenschen ist egal, wer den Kredit bekommt, sofern der KRedit bezahlt wird. Kann JMC diesen nicht zahlen, wird bei der Bürge kassiert. [hier gekürzt]
Jede Bank hat interne Richtlinien für die Kreditvergabe.
Sinngemäße Fixpunkte darin: kein Kredit darf der Finanzierung rechtswidriger oder unethischer Geschäfte dienen.
Auch wenn es einen Bürgen (und Zahler) gibt, hängt die Gültigkeit des Vertrags von JMCs Unterschrift ab. Haut sie sich bald danach tatsächlich ins Pendel, etwa weil das Ergebnis der FFS ihrem Ideal von Weiblichkeit immer noch nicht entspricht, trifft die primäre Zahlungspflicht JMCs Verlassenschaft bzw. Erben --> Erbsentschlagung + Verlassenschaftsinsolvenz. Na prost! Da wäre eine Anfechtung des Kreditvertrags durch die Erben bzw. den Insolvenzverwalter nahezu vorgezeichnet, und das mit recht guten Erfolgsaussichten. Ist der Vertrag (etwa wegen nachträglich festgestellter geistiger Umnachtung des Kreditnehmers bei Unterschrift; für diesen Nachweis ist F-64.0 mit seiner Einordnung im ICD schon mal ein guter Ausgangspunkt) ungültig, haftet auch der Bürge nicht.
Fazit: Schon viel einfachere und alltäglichere Kreditverträge haben hoffnungsvolle Bankkarrieren beendet! Jede/r Bankangestellte wird die Finger von so etwas lassen, selbst wenn ihre/seine Bank zufällig im Geld schwimmen sollte!
Anmerkung: "unethisch" wäre die Sache natürlich nicht, weil sie der Finanzierung einer FFS dient, sondern wegen des Konnexes mit einem "Organhandelsgeschäft".
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -