Beitrag #101
18.08.2012, 09:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2012, 10:13 von signo.)
(17.08.2012, 22:21)Angelika schrieb: Die derzeit aktuellen Behandlungsrichtlinien stammen aus dem Jahr 1997. Sie sind zwar nicht mehr ganz auf dem heutigen medizinischen Stand, aber trotzdem sehen sie keine Einweisung Transidenter, wegen der Transidentität als solches, in die Psychiatrie vor.
Nehmen wir rein theoretisch folgendes an und legen wir es zeitlich irgendwo kurz nach dem Millennium fest:
Eine nicht geoutete transidente Person ohne Suizidabsichten, tätigt im Beisein einer nahestehenden Person folgenden Satz:
"Bei einem Anschlag auf meine weibliche Seele ging Vieles zu Bruch, warum soll dann die männliche Hülle unbeschadet bleiben."
Dieser Satz macht durch stille Post die Runde über eine unaufgeklärte verwandte Person, hin zum gut bekannten Hausarzt (gleichsam Distriktsarzt = Amtsarzt). Dieser bietet der transidente Person ein Gespräch an, welches unsere fiktive Person – mangels an Sinnhaftigkeit für sich – jedoch vorerst ablehnt.
(…)
Schließt Du aus, dass diese Geschichte – am selben Tag, bis hin zum Gang zum "Gitterbettzimmer" gewaltfrei und freiwillig, wegen Verweigerung der Medikamenteneinnahme - "gefesselt" und "niedergespritzt" endet?
PS: Zirka 2 Wochen später könnte diese Geschichte folgend enden: Diese fiktive Person verlässt - unter Mithilfe einer jungen engagierten Patientenanwältin - die "Anstalt" als "geheilt im Geburtsgeschlecht".
Film reif – fände ich.
Twitter: @XG_crossgender
Unterwegs zwischen den ♀️⚧️♂Geschlechtern ist die Rolle natürlich, selbstbestimmt und wandelbar