Beitrag #111
18.08.2012, 15:33
(18.08.2012, 15:06)Angelika schrieb: Ein Hausarzt sateht aber zweifellos nicht im öffentlichen Sanitätsdienst und ist auch kein Polizeiarzt.
Weiters ist der von Ihnen zitierte Satz keine Aussage, dass ein Suizid geplant ist, weshalb es also keinerlei Grund für eine Einweisung geben würde.
"Der Polizeiarzt ist der medizinische Sachverständige der Behörde. Diese Funktion wird vom Amtsarzt wahrgenommen." (Zitat Polizei)
Und Amtsärzten ist es nicht untersagt eine niedergelassen praktische Arztpraxis zu haben.
Auch liegt es dann in jener Zuständigkeit Suizidgefahr in Verzug festzustellen.
Und warum sollte ich diese Geschichte erfunden haben.
Twitter: @XG_crossgender
Unterwegs zwischen den ♀️⚧️♂Geschlechtern ist die Rolle natürlich, selbstbestimmt und wandelbar