Beitrag #125
18.08.2012, 20:08
(18.08.2012, 15:33)signo schrieb: Und Amtsärzten ist es nicht untersagt eine niedergelassen praktische Arztpraxis zu haben.
Ja, nur dann ist die Frage erlaubt in welcher Funktion er tätig geworden ist. Einen Hausarzt, der in so einem Fall Amtsarzt spielt, würde ich sofort wechseln.
(18.08.2012, 15:33)signo schrieb: Auch liegt es dann in jener Zuständigkeit Suizidgefahr in Verzug festzustellen.
Und woraus ließe sich aus dem von Ihnen in Ihrem Beitrag zitierten Satz, eine akute Suizidgefahr ableiten, die eines dringenden Handelns bedarf?
(18.08.2012, 15:33)signo schrieb: Und warum sollte ich diese Geschichte erfunden haben.
Weil sie mir sehr konstruiert und an den Haaren herbeigezogen vorkommt. Oder gibt es nachprüfbare Fakten?