Beitrag #12
26.09.2012, 09:54
Tja, nur die Behandlungen von Besonderheiten werden von den KK oftmals nicht bezahlt. Ich denke da nur an die kategorischen Ablehnungen von Brustaufbau und Epilationen, sowie der Logopädie. Aus meiner Sicht gibt es hier zuviel Ermessensspielraum für die KK.
Also muss es entweder eine klare Rechtsvorschrift geben, die die KK in die Pflicht nimmt, oder eben eine klare Krankheitsdiagnose.
Und bis zur rechtlichen Regelung diesre Kostenübernahmen lehne ich eine Depathologisierung kategorisch ab.
Also muss es entweder eine klare Rechtsvorschrift geben, die die KK in die Pflicht nimmt, oder eben eine klare Krankheitsdiagnose.
Und bis zur rechtlichen Regelung diesre Kostenübernahmen lehne ich eine Depathologisierung kategorisch ab.