Beitrag #24
26.09.2012, 21:04
Und noch etwas zu den Krankenkassen und deren stetigen Bestrebungen nach Kürzungen von Leistungen - und zwar für alle Menschen, und nicht nur für TS. Und zwar ganz unabhängig davon, was in irgend einem ICD usw steht.
In DE ist ja die selbe Diskussion wie in AT. Hier scheint es ein tragfähiger Diskussionsvorschlag zu sein, daß bei einem (eigentlich von vielen TS erwünschten) Wegfall der F.-Kategorien die Behandlung von TS und deren Bezahlung (möglichst vorher, spätestens gleichzeitig) im dafür zuständigen Abschnitt des Sozialgesetzbuches (SGB) festgelegt werden muß. Und daß von allen Betroffenen die Forderung nach Aufnahme dieser Leistungen als notwendige Leistung der KK aufgenommen werden muß. (Ich weiß nicht, ob es so ein Gesetz auch in AT gibt, und wie es da heißt und aussieht.)
Die Begründung dafür wurde weiter oben schon von einigen Nutzerinnen erwähnt. Nicht die TS ist die Krankheit, die behandelt werden muß, sondern deren mögliche erhebliche Folgen für die Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Lebensfähigkleit der Betroffenen. Und das nach Möglichkeit schon, bevor diese überhaupt eingetreten und in vollem Umfang wirksam sind. Vorbeugung ist nicht nur besser und gesünder für die Betroffenen, sondern am Ende auch deutlich billiger für die KK und damit für die Beitragszahler und die Gesellschaft. Und es kann Leiden verhindern, das allein durch die starre und rückständige Haltung großer Teile der Gesellschaft (einschließlich Religion, Wissenschaft, Medizin usw) verursacht wurde und wird.
Es ist ein erreichbares und begründbares Kampfziel für alle Betroffenen, und ist auch im Interesse langfristiger wirklicher Kosteneinsparung im Gesundheitswesen. Nur daß es eben durchgesetzt werden muß, bevor die KK sich unter dem Vorwand der Depathologisierung aus der Leistungspflicht stehlen wie bei allen anderen Krankheiten auch, sofern nicht die Gewinne der Pharmaindustrie und der Medizingeräteindustrie dadurch geschmälert werden.
liebe grüße
triona
In DE ist ja die selbe Diskussion wie in AT. Hier scheint es ein tragfähiger Diskussionsvorschlag zu sein, daß bei einem (eigentlich von vielen TS erwünschten) Wegfall der F.-Kategorien die Behandlung von TS und deren Bezahlung (möglichst vorher, spätestens gleichzeitig) im dafür zuständigen Abschnitt des Sozialgesetzbuches (SGB) festgelegt werden muß. Und daß von allen Betroffenen die Forderung nach Aufnahme dieser Leistungen als notwendige Leistung der KK aufgenommen werden muß. (Ich weiß nicht, ob es so ein Gesetz auch in AT gibt, und wie es da heißt und aussieht.)
Die Begründung dafür wurde weiter oben schon von einigen Nutzerinnen erwähnt. Nicht die TS ist die Krankheit, die behandelt werden muß, sondern deren mögliche erhebliche Folgen für die Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Lebensfähigkleit der Betroffenen. Und das nach Möglichkeit schon, bevor diese überhaupt eingetreten und in vollem Umfang wirksam sind. Vorbeugung ist nicht nur besser und gesünder für die Betroffenen, sondern am Ende auch deutlich billiger für die KK und damit für die Beitragszahler und die Gesellschaft. Und es kann Leiden verhindern, das allein durch die starre und rückständige Haltung großer Teile der Gesellschaft (einschließlich Religion, Wissenschaft, Medizin usw) verursacht wurde und wird.
Es ist ein erreichbares und begründbares Kampfziel für alle Betroffenen, und ist auch im Interesse langfristiger wirklicher Kosteneinsparung im Gesundheitswesen. Nur daß es eben durchgesetzt werden muß, bevor die KK sich unter dem Vorwand der Depathologisierung aus der Leistungspflicht stehlen wie bei allen anderen Krankheiten auch, sofern nicht die Gewinne der Pharmaindustrie und der Medizingeräteindustrie dadurch geschmälert werden.
liebe grüße
triona