Beitrag #34
27.09.2012, 17:54
(27.09.2012, 14:06)Danielle schrieb: ZITAT M:T: Die Verschiebung des "Krankheitswertes" der Transsexualität vom psychischen in den somatischen (körperlichen) Bereich wäre eine gute Kompromisslösung. Dies würde auch den Anspruch auf körperliche Behandlungen besser untermauern.
ANTWORT: Das wäre nur ein anderer Bereich,der aber nicht wirklich richtiger ist.Wir sind ja auch körperlich nicht krank. Ich verstehe dich wirklich nicht ,wieso du dich da so darauf einzementierst.[hier gekürzt]
Danke, liebe Danielle, dass ich der Anlass für eine so umfassende Wortmeldung deinerseits sein durfte.
Aber war das oben zitierte Wort "Kompromisslösung" auf deinem Bildschirm vielleicht irgendwie unleserlich?
Um das noch einmal zu unterstreichen: Es ist aus meiner Sicht volllkommen illusorisch zu glauben, dass die österreichische Gesetzgebung in absehbarer Zeit einen Leistungstatbestand namens "Transsexualität" extra ins ASVG schreiben wird.
Also bleibt die notwendige Behandlung einer Krankheit auf absehbare Zeit derjenige Leistungsgrund, auf den sich transsexuelle Menschen berufen können, um Leistungen der Krankenkassen zu beanspruchen, so sie nicht mit Aktienpaketen in den Windeln oder dem sprichwörtlichen goldenen Löffel im Mund groß geworden sind.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -