Beitrag #8
30.11.2012, 09:11
Die Gründe die den Verfassungsgerichtshof (und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das deutsche Bundesverfassungsgericht und so ziemlich alle einschlägigen Justizinstanzen der ersten Welt) zu seinem Urteil gebracht haben, lassen sich in einem simplen Satz zusammenfassen:
Es ist menschenrechtswidrig, wenn der Staat sagt: "Gut, ich ändere eine Urkunde, aber dafür schneid' ich dir vorher die Eier ab!"
Es ging um das Missverhältnis zwischen Leistung (= Änderung eines Register- bzw. Urkundeneintrags) und - tw. ausdrüchlich gesetzlich, siehe Deutschlands TSG - geforderter Gegenleistung (= verstümmelnder & gefährlicher körperlicher Eingriff).
Und das ist Schnee von gestern.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -