Beitrag #9
30.11.2012, 11:57
Ich verwahre mich entschieden gegen die Aussage, dass eine GA-OP ein verstümmelnder körperlicher Eingriff ist. Für TS ist diese Operation schlichtweg erforderlich und daher "lebenserhaltend".
Über die Gefährlichkeit kann man diskutieren. Die leigt aber, laut Aussage von Dr. Angel, im Bereich wie sie bei allen Operationen der Fall ist. Eine GA-OP ist eine großé, aber keineswegs eine lebensgefährliche Operation.
Der VwGH hat lediglich erkannt, dass sich aus der österreichischen Rechtslage keine gesetzliche oder sonstige Rechtsvorschrift ergibt, die es der Behörde gestatten würde eine deratige Operation zu fordern.
Das BVerfG in Karlsruhe hat die entsprerchenden Bestimungen des § 8 TSG deswegen aufgehoben, weil sie grundgesetzwidrig waren.
Eine diesbezügliche Entscheidung des EuGH oder EGMR ist mir bis dato nicht bekannt.
Über die Gefährlichkeit kann man diskutieren. Die leigt aber, laut Aussage von Dr. Angel, im Bereich wie sie bei allen Operationen der Fall ist. Eine GA-OP ist eine großé, aber keineswegs eine lebensgefährliche Operation.
Der VwGH hat lediglich erkannt, dass sich aus der österreichischen Rechtslage keine gesetzliche oder sonstige Rechtsvorschrift ergibt, die es der Behörde gestatten würde eine deratige Operation zu fordern.
Das BVerfG in Karlsruhe hat die entsprerchenden Bestimungen des § 8 TSG deswegen aufgehoben, weil sie grundgesetzwidrig waren.
Eine diesbezügliche Entscheidung des EuGH oder EGMR ist mir bis dato nicht bekannt.